Welche Kosten kommen auf mich zu?
Mit der Trennung oder Scheidung fallen verschiedene Kostenpunkte an. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick verschaffen, um zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie hoch diese ausfallen könnten.
erstellt am 05.07.22 von Antonia Birkender, PD Dr. Christina Boll, Quirin Sepp Deutsches Jugendinstitut München

Das Wichtigste in Kürze
Hier finden Sie die Inhalte dieser Seite im Überblick
- Orientierung auf der Seite
- Welche Kosten entstehen durch eine Trennung oder Scheidung?
- Übersicht der Kostenpunkte
Orientierung auf der Seite
Was Sie auf dieser Seite erwartet.
Auf dieser Seite werden die Kosten, die durch eine Trennung bzw. Scheidung entstehen, anhand einer Beispielfamilie dargestellt. Ebenso sind kurze Informationstexte zu den einzelnen Kostenpunkten zu finden. Einige Kostenpunkte betreffen Trennungen allgemein, also unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Andere Kostenpunkte fallen nur bei einer Scheidung an. Welcher Fall zutrifft, ist an der jeweiligen Stelle deutlich gemacht.
Zeitpunkte, zu denen die Kosten für Familie Ziegler auftreten

Sie finden Informationen zu folgenden Aspekten:
Beschreibung der Familie Ziegler:
- Die Familie besteht aus vier Personen: Ehepaar Jennifer (54) und Dirk (57) mit den Töchtern Sophie (14) und Lilly (8).
- Sie leben in einer Wohnung auf dem Land, die die Eltern vor längerer Zeit gemeinsam gekauft, aber noch nicht abbezahlt haben.
- Dirk arbeitet in Vollzeit und verdient 6.250 € brutto bzw. 4235 € netto im Monat.
- Jennifer arbeitet in Teilzeit und verdient 1.300 € brutto bzw. 907 € netto im Monat.
- Nach 13 Jahren Ehe trennt sich das Ehepaar Ziegler und lässt sich nach Ablauf des Trennungsjahres scheiden.
- Als Folge der Trennung und der Scheidung müssen beide Elternteile teilweise unterschiedliche Kosten tragen.

Familie Ziegler
Welche Kosten entstehen durch eine Trennung oder Scheidung?
Berechnung der einzelnen Kostenpunkte anhand der Beispielfamilie Ziegler
Doppelte Haushaltsführung und neue Haushaltsgegenstände
Nach der Trennung wird eine zusätzliche Wohnung benötigt.
Allgemeine Informationen:
Da mit einer Trennung oder Scheidung auch eine räumliche Trennung einhergeht, fallen für einen zweiten Haushalt zusätzliche Kosten an. So muss in der Regel neben der Miete für eine weitere Wohnung gegebenenfalls auch eine neue Einrichtung bezahlt werden. Einrichtungsgegenstände, die man sich vor der Trennung geteilt hat, beispielsweise ein Kühlschrank, müssen neu gekauft werden.
Kosten für doppelte Haushaltsführung und neue Haushaltsgegenstände fallen immer an, wenn sich ein Paar räumlich trennt, unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht.
Jennifer bleibt nach der Trennung mit den Kindern in der Familienwohnung. Dirk zieht in eine Zweizimmerwohnung, die monatlich 900 € Miete kostet. Für die Gründung des neuen Haushalts muss Dirk weitere 2.000 € für neue Haushaltsgegenstände investieren; darunter auch die Einrichtung für ein zusätzliches Kinderzimmer, wenn die Töchter ihren Vater besuchen. Jennifer hingegen muss mit Dirks Auszug die anfallenden Nebenkosten (Strom etc.) selbst tragen. Diese belaufen sich auf ca. 180 € im Monat.
- Dirk: 900 € Miete monatlich + 2.000 € für neue Haushaltsgegenstände einmalig
- Jennifer: 180 € Nebenkosten monatlich
Unterhaltszahlungen
Den Kindern, aber eventuell auch der Expartnerin oder dem Expartner stehen Unterhaltszahlungen zu.
Allgemeine Informationen:
Der Unterhalt minderjähriger Kinder setzt sich aus dem Barunterhalt und dem Betreuungsunterhalt zusammen. Leben die Kinder nach der Trennung der Eltern bei einem Elternteil, so leistet die bzw. der Alleinerziehende den Betreuungsunterhalt. Im Gegenzug ist der andere Elternteil dazu verpflichtet, den Barunterhalt, also Kindesunterhaltszahlungen, zu leisten. Neben dem Kindesunterhalt kann möglicherweise Anspruch auf Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt bestehen.
Die Verpflichtung Kindesunterhalt zu zahlen, besteht unabhängig davon, ob das Elternpaar verheiratet war oder nicht. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht hingegen nur, solange die Ehe noch nicht geschieden ist.
Mehr erfahrenDirk zahlt nach der Trennung an Jennifer für die beiden Kinder Kindesunterhalt. Nach der Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der Bedarf auf 683 € für Lilly und 800 € für Sophie. Da Jennifer das Kindergeld für beide Töchter bezieht, wird die Hälfte davon jeweils vom Betrag abgezogen. So sind es für Lilly 558 € und für Sophie 675 €. Da Jennifer den Großteil der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernimmt, möchte sie ihre Arbeitszeit nicht erhöhen. Somit ist sie wirtschaftlich bedeutend schlechter gestellt als vor der Trennung, weshalb Dirk an Jennifer bis zur Scheidung Trennungsunterhalt in Höhe von 868 € monatlich zahlt. Die bezogenen Unterhaltszahlungen sowie ihr Einkommen aus der Teilzeittätigkeit verwendet Jennifer für die Bestreitung des gemeinsamen Lebensunterhalts für die Kinder und sich. So trägt sie die Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Kinderbetreuung, Mobilität, Kulturangebote usw. Da sich zum 1. Januar des Jahres, das auf die Trennung folgt, die Steuerklassen bei Dirk und Jennifer verändern, passen sich die Unterhaltsbeträge an das neue Nettoeinkommen an. Die Unterhaltszahlungen, die Dirk leisten muss, werden dadurch niedriger. Allerdings verbleibt Jennifer dank des Steuerklassenwechsels auch ein höheres Nettoeinkommen aus ihrer Teilzeittätigkeit.
- Dirk: 558 € + 675 € Kindesunterhalt monatlich + 868 € Trennungsunterhalt monatlich (vor Steuerklassenwechsel)
- Jennifer: Kosten für die Versorgung der Kinder und für die Bestreitung ihres eigenen Lebensunterhalts (Höhe der Kosten variiert)
Kosten für den Umgang
Diese fallen an, wenn sich der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil um die Kinder kümmert.
Allgemeine Informationen:
Obwohl die Kinder bei Jennifer leben, sieht Dirk seine Kinder regelmäßig. Für diese Treffen fallen Kosten an, die in der Regel der Umgangselternteil, also Dirk, selbst tragen muss. Wenn Dirk regelmäßig längere Umgangszeiten übernimmt, besteht die Möglichkeit, dass dies bei der Bemessung des Barunterhalts für seine Töchter berücksichtigt wird.
Die Frage, wer die Umgangskosten trägt, ist unabhängig davon, ob das Paar zuvor verheiratet war oder nicht
Mehr erfahrenDa Dirk allerdings seine zwei Kinder weiterhin regelmäßig sehen möchte, hat er mindestens an vier Tagen im Monat mit Übernachtung Umgang mit Sophie und Lilly. Da Dirk in der Stadt und Jennifer mit den Kindern auf dem Land wohnt und der Weg nur schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen ist, fallen im Monat ca. 200 € für Dirks Leasingauto inklusive Spritkosten an. Ebenso fallen während des Umgangs Kosten für Verpflegung und Geschenke für seine Kinder an. Diese belaufen sich auf 100 € im Monat.
- Dirk: 200 € für Leasingauto und Spritkosten monatlich + 100 € für Verpflegung der Kinder während des Umgangs und Geschenke monatlich
- Jennifer: keine zusätzlichen Umgangskosten
Gemeinsames Wohneigentum
Ein Elternteil muss aus der gemeinsam bewohnten Wohnung ausziehen.
Allgemeine Informationen:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten dafür, wie eine Immobilie nach der Scheidung verwendet werden kann. Eine Alternative ist der Verkauf der Wohnung. Der Erlös, der nach Abzug der Schulden übrigbleibt, wird dann hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt. In diesem Fall ist es ratsam, zuvor den aktuellen Marktwert der Immobilie von Experten schätzen zu lassen. Einem Eigentümerwechsel muss die Bank, bei der das Haus finanziert ist, zustimmen. Unter anderem aus diesem Grund ist es ratsam, frühzeitig Kontakt zur Bank aufzunehmen.
Bei der Wohnung handelt es sich um gemeinsames Eigentum. Dirk und Jennifer müssen sich diesbezüglich einigen. Das ist unabhängig davon, dass sie verheiratet waren
Die während der Ehe gekaufte Eigentumswohnung gehört Dirk und Jennifer gemeinsam, beide sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Allerdings zahlt nur Dirk bis zur Scheidung den Kredit für die Wohnung in Höhe von 500 € monatlich weiter ab. Beide überlegen, wie es nach der Scheidung mit der Wohnung weitergeht. Eine Möglichkeit wäre, dass Jennifer nach der Scheidung nicht nur weiter in der Wohnung wohnt, sondern auch alleinige Eigentümerin der Wohnung wird. Dann müsste sie aber die restliche Schuldentilgung und die Nebenkosten des Hauses allein übernehmen. Jennifer will demnächst prüfen, ob sie diese Kosten finanziell schultern kann. Zudem müsste sie als Alleineigentümerin Dirk die Hälfte des Wohnungswertes in Geld ausbezahlen. Da die Bank Dirk weiterhin als Schuldner für die Kreditraten in Anspruch nehmen wird, ziehen sie eine Freistellungsvereinbarung zwischen Dirk und Jennifer in Betracht.
- Dirk: 500 € Kredit monatlich
- Jennifer: vorerst keine zusätzlichen Kosten
Steuerklassen
Eine Änderung der Steuerklasse im Folgejahr nach der Trennung verändert die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer.
Allgemeine Informationen:
Bei verheirateten Paaren ändert sich zum 1. Januar des Folgejahres nach der Trennung oft die eigene Steuerklasse. Dadurch kann es zu Steuerersparnissen oder zu zusätzlichen Steuerzahlungen kommen. Nach der Trennung werden alleinerziehende Elternteile steuerlich entlastet.
Die Steuerklassen vor der Trennung unterscheiden sich je nachdem, ob ein Paar miteinander verheiratet ist oder nicht. Nach der Trennung (unabhängig davon, wann die Scheidung abgeschlossen ist) kommt es bei der Steuerklasse nicht mehr darauf an, ob ein Paar verheiratet war oder nicht. Stattdessen zählt das Betreuungsmodell der Kinder.
Mehr erfahrenDie Steuerklassen müssen zum 1. Januar des Jahres, das auf die Trennung folgt, angepasst werden. Dirk und Jennifer wurden während der Ehe gemeinsam steuerlich veranlagt: Dirk war in Steuerklasse 3, Jennifer in Steuerklasse 5. Jennifer kommt nun in die Steuerklasse für Alleinerziehende (2), Dirk in die Steuerklasse für Geschiedene (1). Bei unveränderten Bruttoeinkommen sinkt durch den Steuerklassenwechsel Dirks Nettoeinkommen von 4.235 € auf nun 3.720 €. Jennifers Nettoeinkommen steigt von 907 € auf nun 1.040 €. Jennifer ist demnach etwas bessergestellt als vor der Trennung, während Dirk einen etwas geringeres Nettoeinkommen erzielt. Dieser Wechsel wirkt sich auch auf die Unterhaltszahlungen aus, die Dirk leisten muss.
- Dirk: 515 € weniger Nettoeinkommen monatlich
- Jennifer: 133 € mehr Nettoeinkommen monatlich
Direkte Kosten der Scheidung
Das Gericht und die Anwältin oder der Anwalt müssen für die Durchführung der Scheidung bezahlt werden.
Allgemeine Informationen:
Die Gerichts- sowie Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert . Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt für das gerichtliche Verfahren Gebührensätze fest, die nicht unterschritten werden dürfen.
Die Kosten einer Scheidung fallen nur an, wenn das getrennte Paar verheiratet war.
Damit die Scheidung durchgeführt werden kann, müssen Anwalts- und Gerichtskosten beglichen werden. Diese belaufen sich bei Familie Ziegler auf rund 2.500 € pro Person. Die Gerichtskosten müssen bereits bei Einreichung der Scheidung gezahlt werden (Gerichtskostenvorschuss).
- Dirk: 2.500 € einmalig
- Jennifer: 2.500 € einmalig
Zugewinnausgleich
Im Rahmen der Scheidung wird der Vermögenszuwachs während der Ehe gleichmäßig zwischen dem getrennten Paar verteilt.
Allgemeine Informationen:
Durch den Zugewinnausgleich wird der während der Ehezeit erzielte Vermögenszuwachs bei jeder einzelnen Sache, die ein Partner als Eigentümer in die Ehe mitgebracht hat, hälftig zwischen den Partnern geteilt.
Der Zugewinnausgleich kann im Rahmen der Scheidung durchgeführt werden. Er ist also nur für verheiratete Paare relevant.
Dirk und Jennifer lassen im Rahmen der Scheidung einen Zugewinnausgleich durchführen. Sie hatten unterschiedliches Vermögen in die Ehe eingebracht und keinen Ehevertrag geschlossen. Daher gehören ihnen die in die Ehe jeweils eingebrachten Sachen alleine, auch nach der Scheidung. Ein Aktienpaket, das Dirk schon vor der Ehe gehörte und bei der Heirat 10.000 € wert war, hatte bei Scheidung einen Wert von 15.000 €. Von dem Wertzuwachs in Höhe von 5.000 € muss Dirk Jennifer die Hälfte, also 2.500 €, abgeben.
- Dirk: zahlt 2.500 € einmalig
- Jennifer: erhält 2.500 € einmalig
Familienversicherung
Mit der Scheidung erlischt die Möglichkeit, kostenfrei über die Ehepartnerin oder den Ehepartner gesetzlich krankenversichert zu werden.
Allgemeine Informationen:
Nach der Scheidung entfällt das Recht auf die kostenlose Familienversicherung durch die Ehepartnerin oder den Ehepartner. Gegebenenfalls muss dann eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Eine kostenlose Familienversicherung ist nur möglich, wenn ein Paar verheiratet ist. Für nicht verheiratete Paare gibt es diesbezüglich nichts zu beachten.
Dirk und Jennifer waren schon vor Trennung durch ihre jeweilige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung selbst gesetzlich versichert. Dies bleibt auch nach der Scheidung so und demnach fallen keine zusätzlichen Kosten für die Krankenversicherung an. Die beiden Töchter können, wie schon vor der Trennung, bei einem der Elternteile familienversichert bleiben.
Übersicht der Kostenpunkte
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der gesamten Kosten.
Gesamtkosten für Dirk und Jennifer
Für Dirk und Jennifer hat sich ihre finanzielle Situation durch die Scheidung verändert. Hier sind die Kostenpunkte noch einmal aufgeführt.
Dirk
Einmaliges Minus |
|
Monatliches Minus |
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Jennifer
Einmaliges Minus |
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Monatliches Minus |
|
Einmaliges Plus |
|
Monatliches Plus |
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Quellen & Links
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Mehr zum Thema
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Quellen
Quellen:
Die Kostenpunkte der Beispielfamilie Ziegler wurden mit Hilfe der im Bereich "Trennung rechtlich durchdenken" bereitgestellten Informationen erarbeitet.
Weitere Informationen
https://www.bmf-steuerrechner.de/
Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen
STARK-Unterhaltsrechner
Unterhaltsrechner zur Berechnung des Kindesunterhalts
Einkommen
Komponenten und Unterschiede zwischen Männern und Frauen
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