Du hast Rech­te - aber kennst Du sie auch?

Hier er­klä­ren wir Dir, wel­che Rech­te Du bei der Tren­nung Dei­ner El­tern hast und wie ei­ne Schei­dung recht­lich ab­läuft.

  ak­tua­li­siert am 31.01.24      von Lau­ra Bieg, Car­men Pfän­der & Prof. Dr. Mi­riam Ras­sen­ho­fer      Kli­nik für Kin­der- und Ju­gend­psych­ia­trie / -psy­cho­the­ra­pie, Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Ulm 

Buch mit Paragraph und Fragezeichen

Wel­che Rechte und Gesetze sollte ich kennen?

Tren­nung der El­tern - Wel­che Kin­der­rech­te ha­be ich?

Wir wol­len euch hier die wich­tigs­ten Kin­der­rech­te vor­stel­len, die bei der Tren­nung der El­tern ei­ne Rol­le spie­len. Nur wer sei­ne Rech­te kennt, kann auch dar­auf be­ste­hen, dass sie von den El­tern be­ach­tet und ein­ge­hal­ten wer­den.

Als al­ler­ers­tes soll­test du wis­sen, dass Kin­der ein Recht dar­auf ha­ben, El­tern zu ha­ben. Sie ha­ben das Recht, die­se zu ken­nen und auch von ih­nen be­treut zu wer­den.

Bei ei­ner Tren­nung der El­tern gilt al­so, dass du das Recht auf den Kon­takt zu bei­den El­tern­tei­len hast. Das heißt, man darf sich auch wei­ter­hin mit dem El­tern­teil, mit dem man nicht zu­sam­men­lebt, tref­fen. Eben­so hast du das Recht, wei­ter­hin al­le Per­so­nen zu se­hen, die dir am Her­zen lie­gen und wel­che dir gut tun z.B. dei­ne Groß­el­tern.

In sel­te­nen Fäl­len kann der Kon­takt zu ei­nem El­tern­teil durch ein Ge­richt ver­bo­ten wer­den. Das pas­siert, wenn man z.B. von die­sem El­tern­teil ge­schla­gen oder an­ders schlimm ver­letzt wur­de. Manch­mal darf man dann die­ses El­tern­teil nur in Be­glei­tung ei­ner Fach­per­son se­hen. Die­se passt dann auf, dass dem Kind nichts pas­siert.

Ei­nes der be­deu­tends­ten Rech­te der Kin­der ist, dass das „Wohl des Kin­des“ von den Er­wach­se­nen be­ach­tet wer­den muss. Das be­deu­tet ganz ein­fach, dass bei Ent­schei­dun­gen, die dich als Kind be­tref­fen, dar­auf ge­ach­tet wer­den muss, was für dich das Bes­te ist. Auch dei­ne El­tern ha­ben dies, wäh­rend ih­rer Tren­nung zu be­ach­ten.

Wenn sich El­tern tren­nen, gibt es vie­le Din­ge, die ent­schie­den wer­den müs­sen. Auch du als Kind hast da­bei ein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Be­tei­li­gung. Das heißt, du darfst zu wich­ti­gen Din­gen, die dich be­tref­fen, dei­ne Mei­nung sa­gen. Zum Bei­spiel darfst du Wün­sche äu­ßern oder die Er­wach­se­nen ha­ben bei wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen dei­ne Mei­nung an­zu­hö­ren und die­se auch zu be­rück­sich­ti­gen. Je äl­ter man wird, de­sto mehr darf man meist mit­re­den.

Um sei­ne Mei­nung gut äu­ßern zu kön­nen, müs­sen Kin­der Zu­gang zu wich­ti­gen In­for­ma­tio­nen ha­ben. Das nennt man auch das Recht auf In­for­ma­ti­ons­frei­heit. Je­des Kind soll sich da­her mit Hil­fe der Me­di­en, Bü­cher oder Zeit­schrif­ten in­for­mie­ren dür­fen. Das soll dir da­bei hel­fen, dir auch oh­ne El­tern ein Bild von der La­ge zu ma­chen.

Wenn du dei­ne Mei­nung äu­ßerst, hast du das Recht, dass die­se nicht nur an­ge­hört, son­dern auch ernst ge­nom­men wird. Auch Rich­ter:in­nen müs­sen dich an­hö­ren, wenn du be­trof­fen bist. Manch­mal be­kommt man da­für auch einen Ver­fah­rens­bei­stand oder ei­ne Ver­fah­rens­bei­stän­din zur Sei­te ge­stellt. Al­so ei­ne Per­son, die dich mit dei­nen Wün­schen vor Ge­richt ver­tritt.

Wich­ti­ge In­for­ma­tio­nen und Hil­fe in schwie­ri­gen Si­tua­tio­nen kann man auch in der Schu­le be­kom­men. Je­des Kind hat da­her das Recht auf Bil­dung und den Be­such ei­ner Schu­le. Ne­ben den Lehr­kräf­ten gibt es auch an­de­re Er­wach­se­ne, die ei­nem schnell und vor Ort wei­ter­hel­fen kön­nen, wenn es ei­nem nicht gut geht.

Auch das Recht auf Ge­sund­heit ist bei der Tren­nung der El­tern ein wich­ti­ger Ar­ti­kel. Die Ge­sund­heit be­trifft da­bei nicht nur den Kör­per an sich, wie z.B. bei ei­nem Bein­bruch, son­dern auch die See­le. Das Ge­fühls­le­ben vie­ler Kin­der wird durch die Tren­nung ganz schön durch­ein­an­der ge­bracht. Kin­der ha­ben dann das Recht dar­auf, ei­ne Fach­per­son für see­li­sche Pro­ble­me zu se­hen und zu spre­chen.

Al­le Kin­der ha­ben das Recht auf ei­ne ei­ge­ne Pri­vat­sphä­re und Wür­de. Das heißt, man darf als Kind auch Ge­heim­nis­se ha­ben. Es gibt im­mer wie­der mal Din­ge, die man auch sei­nen El­tern ge­gen­über nicht preis­ge­ben möch­te. Nie­mand darf zum Bei­spiel oh­ne dei­ne Ein­wil­li­gung in dei­nem Ta­ge­buch le­sen, dich dar­über aus­fra­gen oder per­sön­li­che Din­ge wei­ter er­zäh­len.

Wenn El­tern vor, wäh­rend oder nach ei­ner Tren­nung viel strei­ten, kann es in sel­te­nen Fäl­len auch da­zu kom­men, dass sie ge­walt­tä­tig wer­den. Al­le Kin­der ha­ben dann das Recht auf Schutz vor Ge­walt, Miss­brauch und Aus­beu­tung. Kin­der ha­ben das Recht oh­ne Ge­walt auf­zu­wach­sen. Sie dür­fen al­so nicht ge­schla­gen wer­den oder am Kör­per so be­rührt zu wer­den, so­dass es ih­nen un­an­ge­nehm ist. Auch Ge­walt zwi­schen El­tern dür­fen sie nicht mit­be­kom­men. Wenn so et­was pas­siert, hat man das Recht sich bei der Po­li­zei oder dem Ju­gend­amt zu be­schwe­ren.

Du hast Rech­te! Je­des Kind hat Rech­te - ganz egal, wo es auf­wächst!  

Die Kin­der­rech­te wur­den in der so­ge­nann­ten UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on fest­ge­hal­ten. Als Kon­ven­ti­on wird ein Über­ein­kom­men von meh­re­ren Staa­ten be­zeich­net, sich an die ge­mein­sam ent­wi­ckel­ten Re­geln zu hal­ten. Die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on gilt für al­le Kin­der bis zum Al­ter von 18 Jah­ren, das sind et­wa 2 Mil­li­ar­den Kin­der auf der gan­zen Welt. Die Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on um­fasst ins­ge­samt 54 Ar­ti­kel, al­so 54 Text­ab­schnit­te. Dar­in steht, wie Kin­der be­han­delt, ge­schützt und ge­för­dert wer­den sol­len. Mehr da­zu er­fährst Du in die­sem Vi­deo.

Mer­ke: Nur wer sei­ne Rech­te kennt, kann auch dar­auf be­ste­hen, dass sie von den El­tern be­ach­tet und ein­ge­hal­ten wer­den!

Wie Du im Vi­deo ge­lernt hast, gibt es vie­le wich­ti­ge Kin­der­rech­te. Für einen kur­z­en Über­blick ha­ben wir Dir hier die wich­tigs­ten Be­grif­fe und Rech­te im Zu­sam­men­hang mit der Tren­nung der El­tern auf einen Blick zu­sam­men­ge­fasst. 

Dies be­deu­tet, dass je­des Kind das Recht auf Kon­takt [Um­gang] zu bei­den El­tern­tei­len hat, auch wenn die­se ge­trennt sind und die el­ter­li­che Sor­ge nur bei ei­nem El­tern­teil liegt. Dies be­sagt auch die UN-Kin­der­recht­kon­ven­ti­on (Ar­ti­kel 9), wel­che Du vom Kin­der­rech­te-Vi­deo be­reits kennst.

Die el­ter­li­che Sor­ge wird auch Sor­ge­recht ge­nannt. Das be­deu­tet, El­tern ha­ben das Recht, aber auch die Pflicht, für ih­re Kin­der zu sor­gen bis sie 18 Jah­re alt sind. Wenn El­tern sich tren­nen oder schei­den las­sen, ha­ben sie im Nor­mal­fall wei­ter­hin die ge­mein­sa­me el­ter­li­che Sor­ge für ihr Kind! Letzt­end­lich blei­ben Dei­ne El­tern Dei­ne El­tern und müs­sen sich trotz Tren­nung/Schei­dung über wich­ti­ge Fra­gen, die Dich be­tref­fen, ge­mein­sam ei­ni­gen.  Wenn sich El­tern rich­tig strei­ten und sie sich nicht mehr ab­spre­chen kön­nen, kann das Fa­mi­li­en­ge­richt Tei­le der el­ter­li­chen Sor­ge oder die al­lei­ni­ge el­ter­li­che Sor­ge auf einen El­tern­teil über­tra­gen.

Dei­ne Mei­nung kannst Du durch Dich selbst oder durch einen Ver­tre­ter (z.B. Ver­fah­rens­bei­stand) dem Fa­mi­li­en­ge­richt oder dem Ju­gend­amt mit­tei­len. Das be­deu­tet, du darfst auch vor Ge­richt sa­gen, was Du dir wünschst. Je äl­ter Du bist, de­sto mehr wird Dein Wil­le be­rück­sich­tigt.

Das Wohl des Kin­des soll im­mer an ers­ter Stel­le ste­hen. Das be­deu­tet ganz ein­fach, dass dar­auf ge­ach­tet wer­den muss, was für Dich das Bes­te ist. Wenn die Er­wach­se­nen vor dem Fa­mi­li­en­ge­richt al­so Ent­schei­dun­gen tref­fen, die auch Kin­der et­was an­ge­hen, dann müs­sen sie im­mer zu­erst an das Wohl­er­ge­hen der Kin­der den­ken. Dar­un­ter ver­birgt sich all das, was für ein Kind wich­tig ist, da­mit es ihm gut geht, es sich wohl fühlt und ganz nor­mal groß wer­den kann wie al­le an­de­ren Kin­der.

Wer ist al­les an ei­nem familiengerichtlichen Verfahren be­tei­ligt?

Fa­mi­li­en­ge­richt - wer ist be­tei­ligt?

Das Fa­mi­li­en­ge­richt ist ein ganz be­son­de­res Ge­richt, denn es be­schäf­tigt sich aus­schließ­lich mit Pro­ble­men von Fa­mi­li­en. Dort wer­den dann ge­mein­sam Lö­sun­gen ge­fun­den und Ent­schei­dun­gen ge­trof­fen.

Das Fa­mi­li­en­ge­richt be­tei­ligt vie­le schlaue Per­so­nen in ei­nem Ver­fah­ren, um vie­le nütz­li­che In­for­ma­tio­nen zu be­kom­men. In die­sem Teil er­klä­ren wir dir die ver­schie­de­nen Per­so­nen kin­der­leicht!

Die Ver­fah­rens­bei­stän­din oder der Ver­fah­rens­bei­stand wird für fast al­le Ge­richts­ver­fah­ren be­auf­tragt, die Kin­der be­tref­fen. Er hat die In­ter­es­sen der Kin­der wie ein „Kin­deran­walt“ zu ver­tre­ten und soll die Wün­sche, die Mei­nun­gen und auch das, was Kin­der brau­chen, dem Fa­mi­li­en­ge­richt mit­tei­len.

Ei­ne Gut­ach­te­rin oder ein Gut­ach­ter wird vom Fa­mi­li­en­ge­richt be­auf­tragt und gibt ei­ne Ein­schät­zung zu den Fra­gen des Fa­mi­li­en­ge­richts ab. Stell dir ei­ne:n Gut­ach­ter:in wie ei­ne schlaue Eu­le vor, die von oben auf die gan­ze Si­tua­ti­on drauf schaut und die bes­te Lö­sung für die ge­sam­te Fa­mi­lie emp­fiehlt. Da­für wird sie oder er oft auch mit dir und/oder dei­nen El­tern spre­chen. Manch­mal nennt man die­se Per­son auch Sach­ver­stän­di­ge oder Sach­ver­stän­di­ger.

Das Ju­gend­amt hat rich­tig vie­le Auf­ga­ben und ist da­für zu­stän­dig Kin­der, Ju­gend­li­che & El­tern zu be­ra­ten, zu un­ter­stüt­zen, zu för­dern, zu hel­fen und Dich vor mög­li­chen Ge­fah­ren zu schüt­zen. Das Ju­gend­amt ist al­so vor al­lem Un­ter­stüt­zer und Hel­fer dei­ner Fa­mi­lie, manch­mal aber auch wie ein Schutz­schild für Kin­der.

Ei­ne Rechts­an­wäl­tin oder ein Rechts­an­walt kennt sich be­son­ders gut mit dem Recht aus. Des­halb kann sie oder er dei­ne El­tern gut be­ra­ten und un­ter­stüt­zen, und vor al­lem die In­ter­es­sen dei­ner El­tern vor dem Fa­mi­li­en­ge­richt ver­tre­ten.

Das Fa­mi­li­en­ge­richt kommt ins Spiel, wenn die El­tern sich nicht ei­ni­gen kön­nen und sich des­we­gen an das Fa­mi­li­en­ge­richt wen­den. Ei­ne Fa­mi­li­en­rich­te­rin oder ein Fa­mi­li­en­rich­ter ist wie ein Di­ri­gent im Ver­fah­ren und ent­schei­det zum Schluss, was das Bes­te für das Kind ist.

Falls El­tern al­lei­ne kei­ne gu­te Lö­sung fin­den, wird das Fa­mi­li­en­ge­richt ein­ge­schal­ten. Das Fa­mi­li­en­ge­richt hat das Ziel, ge­mein­sam Lö­sun­gen und Ent­schei­dun­gen für Fa­mi­li­en zu tref­fen. Des­halb be­tei­ligt es schlaue Per­so­nen in ei­nem fa­mi­li­en­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren, um vie­le nütz­li­che In­for­ma­tio­nen zu be­kom­men.

Schau Dir das Vi­deo an, hier stel­len wir Dir al­le Be­tei­lig­ten vor. 

Jo­na: Heu­te wird es span­nend. Ich ler­ne einen Ver­fah­rens­bei­stand ken­nen. Was die­ser macht und warum er auch An­walt des Kin­des ge­nannt wird - Das er­fahrt ihr gleich!

Ver­fah­rens­bei­stand: Hal­lo.

Jo­na: Hal­lo erst­mal. Dan­ke, dass Sie sich die Zeit ge­nom­men ha­ben.

Ver­fah­rens­bei­stand: Ja, sehr ger­ne.

Jo­na: Sie sind ja von Be­ruf Ver­fah­rens­bei­stand. Was sind denn Ih­re Auf­ga­ben?

Ver­fah­rens­bei­stand: Als Ver­fah­rens­bei­stand bin ich der In­ter­es­sens­ver­tre­ter der Kin­der. Das heißt, ich ver­tre­te die In­ter­es­sen und Wün­sche der Kin­der vor dem Fa­mi­li­en­ge­richt.

Jo­na: Und warum hei­ßen Sie auch manch­mal An­walt des Kin­des? Sind Sie denn ein rich­ti­ger Rechts­an­walt?

Ver­fah­rens­bei­stand: Al­so An­walt des Kin­des des­halb, weil der Ver­fah­rens­bei­stand ja die In­ter­es­sen in ei­nem fa­mi­li­en­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren mit ein­bringt, ähn­lich wie es bei­spiels­wei­se der Rechts­an­walt bei den El­tern macht. Ich bin in dem Sin­ne kein Rechts­an­walt, weil ich ha­be So­zi­al­päd­ago­gik stu­diert. Dar­über hin­aus ha­be ich noch ge­lernt, wie man mit Kin­dern und Ju­gend­li­chen gut Ge­sprä­che führt, aber auch mit El­tern. Dann ha­be ich auch ge­lernt, wie ich ein Kind ver­tre­ten muss beim Ge­richt, weil das muss ja al­les auch ganz gut ge­prüft wer­den.

Jo­na: Hat denn je­des Kind das Recht auf einen Ver­fah­rens­bei­stand?

Ver­fah­rens­bei­stand: Lei­der im Mo­ment noch nicht. Aber die Fa­mi­li­en­rich­te­rin­nen und Fa­mi­li­en­rich­ter wis­sen in der Re­gel sehr gut, wann ein Ver­fah­rens­bei­stand not­wen­dig ist. Es gibt auch so­ge­nann­te Re­gel­fäl­le für einen Ver­fah­rens­bei­stand. Zum Bei­spiel dann, wenn ein Kind von ei­nem El­tern­teil zum an­de­ren um­zie­hen soll. Oder manch­mal auch, wenn Din­ge ge­sche­hen, die für ein Kind nicht in Ord­nung sind.

Jo­na: Wenn Sie Ge­sprä­che mit den Kin­dern füh­ren, wie läuft das dann so ab?

Ver­fah­rens­bei­stand: Al­so in der Re­gel las­se ich ein Kind im­mer erst ent­schei­den, wo es ger­ne mit mir spre­chen will, zum Bei­spiel im Wohn­zim­mer oder in sei­nem Kin­der­zim­mer. Ich war auch schon im Gar­ten drau­ßen oder ha­be auch mit Ju­gend­li­chen schon Ge­sprä­che bei ei­nem Spa­zier­gang ge­führt.

Jo­na: Was re­den Sie da mit den Kin­dern?

Ver­fah­rens­bei­stand: Al­so ich fra­ge nor­ma­ler­wei­se die Kin­der, ob sie schon wis­sen, warum ich ge­kom­men bin. Und es gibt im­mer so einen An­halts­punkt dar­über, wie gut sie in­for­miert sind oder auch schon, ob es bei­spiels­wei­se Be­ein­flus­sun­gen gibt. Dann er­klä­re ich die Auf­ga­be, die ein Ver­fah­rens­bei­stand hat, al­so die In­ter­es­sen ei­nes Kin­des zu ver­tre­ten. Bei­spiels­wei­se ein Kind kennt ja nor­ma­ler­wei­se nicht den Be­griff Fa­mi­li­en­ge­richt. Da ver­su­che ich das im­mer so zu er­klä­ren, dass es ja bei­spiels­wei­se Streit­sch­lich­ter gibt in Kin­der­gar­ten oder Schu­le und das Ge­richt ist prak­tisch der Streit­sch­lich­ter.
Und man ver­sucht na­tür­lich dann die­sen Streit zu lö­sen. Und wenn das nicht ge­lingt, dann kann auch so ein Ge­richt mal der Be­stim­mer sein.

Jo­na: Sehr in­ter­essant. Muss dann ein Kind mit Ih­nen re­den? Und was ist, wenn es Kin­dern schwer­fällt?

Ver­fah­rens­bei­stand: Al­so erst mal muss ein Kind mit mir nicht spre­chen. Ich ver­su­che na­tür­lich im­mer erst Ver­trau­en auf­zu­bau­en, weil ich bin ei­ne frem­de Per­son für das Kind. Und da­zu ist es manch­mal auch gut, zu­erst mit dem Kind viel­leicht zu spie­len oder über all­ge­mei­ne Din­ge zu re­den. Ich spre­che auch dann in so ei­nem Fall erst mit den El­tern oder ich kom­me auch meis­tens dann ein zwei­tes Mal, wenn das Kind mich schon mal ge­se­hen hat.
Dann ist schon mal ein biss­chen mehr Ver­trau­en prak­tisch ent­stan­den.

Jo­na: Manch­mal müs­sen Kin­der mit sehr vie­len Er­wach­se­nen re­den. Was ist denn der Un­ter­schied zwi­schen Ju­gend­amt und Ver­fah­rens­bei­stand? Muss ich mit al­len re­den?

Ver­fah­rens­bei­stand: Al­so grund­sätz­lich muss ein Kind nicht mit al­len re­den, weil vor al­lem wenn schon Ge­sprä­che auf dem Ju­gend­amt statt­ge­fun­den ha­ben und ein Kind es schon aus­führ­lich er­zählt hat, kann ich manch­mal auch auf Be­rich­te zu­rück­grei­fen. Al­ler­dings ist es schon auch wich­tig, wenn ich Din­ge di­rekt von dem Kind er­fah­re, weil so ein schrift­li­cher Be­richt nicht im­mer das wie­der­gibt, was ein Kind oder Ju­gend­li­cher auch tat­säch­lich will.
Der Un­ter­schied zwi­schen Ver­fah­rens­bei­stand und Ju­gend­amt ist der, dass der Ver­fah­rens­bei­stand für die Zeit des fa­mi­li­en­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens dem Kind an die Sei­te ge­stellt wird, wäh­rend das Ju­gend­amt ein Kind oder ei­ne Fa­mi­lie län­ger be­glei­ten kann. Das fängt oft schon vor fa­mi­li­en­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren an, dass El­tern da ei­ne Be­glei­tung oder Be­ra­tung be­kom­men vom Ju­gend­amt oder es geht dar­über hin­aus.
Das Ju­gend­amt kann ja auch zum Bei­spiel Hil­fen für Fa­mi­li­en ge­wäh­ren, dass zum Bei­spiel je­mand nach Hau­se kommt, die El­tern un­ter­stützt oder auch für Kin­der be­stimm­te An­ge­bo­te ma­chen.

Jo­na: Was ma­chen Sie dann mit den Er­zäh­lun­gen der Kin­der? Ge­ben Sie das dann an die El­tern wei­ter?

Ver­fah­rens­bei­stand: Ich schrei­be in der Re­gel einen schrift­li­chen Be­richt und die­ser Be­richt geht dann auch an al­le Be­tei­lig­ten wei­ter, al­so auch letzt­lich an die El­tern. Mir ist es aber dann auch ganz wich­tig, dass in dem Be­richt nur das drin­steht, was für das Kind oder den Ju­gend­li­chen auch in Ord­nung ist. Das heißt, ich frag auch je­des Mal, ob al­les das, was mir er­zählt wur­de, auch in die­sem Be­richt rein soll.

Jo­na: Be­glei­ten Sie die Kin­der dann auch zu dem Ge­richts­ter­min oder zu der An­hö­rung?

Ver­fah­rens­bei­stand: Ge­nau - das ist auch ei­ne der Haupt­auf­ga­ben des Ver­fah­rens­bei­stands. Weil der Rich­ter oder die Rich­te­rin ja frem­de Per­so­nen sind. Und meis­tens hat das Kind ja schon zum Ver­fah­rens­bei­stand Ver­trau­en ge­fasst und ich bin dann prak­tisch als Be­glei­tung da­bei und schaue auch, dass al­les gut für das Kind ab­läuft.

Jo­na: Al­so se­he ich das dann rich­tig, dass Sie auf der Sei­te des Kin­des ste­hen?

Ver­fah­rens­bei­stand: Ge­nau. Ich bin al­so rein der In­ter­es­sens­ver­tre­ter des Kin­des. Das ist aber nicht grund­sätz­lich so, dass dann im­mer nur das ge­macht wird, was das Kind will. Man muss sich das ja auch so vor­stel­len, wenn ein Kind was möch­te, was ihm letzt­lich nicht gut tut, zum Bei­spiel wenn es nicht in die Schu­le ge­hen will und man sagt dann: "Na­ja gut, es kann dann nicht rech­nen oder le­sen oder hat dann gar kei­nen Schul­ab­schluss".
Das wä­re na­tür­lich nicht im Sin­ne des Kin­des.

Jo­na: Ha­ben Sie denn noch wei­te­re Auf­ga­ben? Re­den Sie auch manch­mal mit den El­tern der Kin­der und fin­den Sie mit de­nen ei­ne Lö­sung?

Ver­fah­rens­bei­stand: Al­so wenn ich vom Ge­richt be­auf­tragt wer­de, dann spre­che ich mit den El­tern. Wo­bei das für mich ob­li­ga­to­risch da­zu­ge­hört, weil die El­tern ja die Kin­der in der Re­gel recht gut ken­nen. Manch­mal spre­che ich auch mit Leh­rern oder Leh­re­rin­nen oder auch Er­zie­he­rin­nen und Er­zie­hern, weil die ken­nen ja das Kind, die ha­ben je­den Tag mit dem Kind oder Ju­gend­li­chen zu tun und kön­nen mir dann manch­mal auch An­halts­punk­te ge­ben, die für so ei­ne Ent­schei­dung wich­tig sein kön­nen.

Jo­na: Wie lan­ge hel­fen Sie denn ei­nem Kind? Kann man Sie auch noch nach der An­hö­rung an­ru­fen?

Ver­fah­rens­bei­stand: Ja, das ist ein ganz wich­ti­ger Punkt, weil nach der An­hö­rung ist es ja so, dass sich die El­tern ei­ni­gen, das heißt, die ha­ben da ei­ne Lö­sung ge­fun­den oder aber auch wenn das nicht funk­tio­niert, dann trifft das Ge­richt ei­ne Ent­schei­dung. Und die­se Ent­schei­dung oder auch die­se Lö­sung, die tei­le ich den Kin­dern oder Ju­gend­li­chen ex­tra mit und dann ge­he ich mit de­nen auch mit, in­wie­weit das für die Kin­der in Ord­nung ist.

Jo­na: Okay, dan­ke für Ih­re Zeit und für das In­ter­view.

Ver­fah­rens­bei­stand: Ja, sehr ger­ne.

Ei­ne Ver­fah­rens­bei­stän­din oder ein Ver­fah­rens­bei­stand wird für fast al­le Ge­richts­ver­fah­ren be­auf­tragt, die Kin­der be­tref­fen. Sie oder er ver­tritt die In­ter­es­sen der Kin­der wie ei­ne "Kin­der­an­wäl­tin" oder ein „Kin­deran­walt“ und teilt die Wün­sche, die Mei­nun­gen und auch das, was Kin­der brau­chen, dem Fa­mi­li­en­ge­richt mit­. Da­für wird sie oder er oft auch mit Dir und/oder Dei­nen El­tern spre­chen.

Un­se­r Ju­gend­­re­por­ter Jo­na hat den Ver­fah­rens­bei­stand Man­fred Jo­nek in­ter­viewt, um noch an mehr In­for­ma­tio­nen zu ­kom­men, schau doch mal rein!
Al­le an­de­ren Vi­deos der Ju­gend­re­por­te­r:in­nen fin­dest Du im Online-Training .

Dies ist ei­ne Per­son, wel­che vom Fa­mi­li­en­ge­richt be­auf­tragt wird und ei­ne Ein­schät­zung zu den Fra­gen des Fa­mi­li­en­ge­richts ab­gibt. Stell dir ei­ne Gut­ach­te­rin oder einen Gut­ach­ter wie ei­ne schlaue Eu­le vor, die von oben auf die gan­ze Si­tua­ti­on schaut und die bes­te Lö­sung für die ge­sam­te Fa­mi­lie emp­fiehlt. Da­für wird sie oder er oft auch mit Dir und/oder Dei­nen El­tern spre­chen. 

Frau mit großer Lupe

Gut­ach­te­rin / Gut­ach­ter

Familienrichterin mit einem Buch und einer Waage.

Familienrichterin / Familienrichter

Ei­ne Fa­mi­li­en­rich­te­rin oder ein Fa­mi­li­en­rich­ter ent­schei­det und gibt der Fa­mi­lie die Lö­sung vor. Sie oder er schaut da­bei, was das Bes­te für das Kind ist.

Was passiert vor dem Fa­mi­li­en­ge­richt?

Ablauf eines familiengerichtlichen Verfahrens

Wenn sich El­tern tren­nen oder schei­den las­sen und sie ei­ne gu­te ge­mein­sa­me Ent­schei­dung für ih­re Kin­der ge­trof­fen ha­ben, sind al­le wich­ti­gen Punk­te ge­klärt [El­tern sind sich ei­nig].

Falls sich El­tern je­doch strei­ten und Schwie­rig­kei­ten ha­ben, ei­ne ge­mein­sa­me Ent­schei­dung für ih­re Kin­der zu tref­fen [El­tern sind sich un­ei­nig], kön­nen sie sich an das Fa­mi­li­en­ge­richt wen­den [El­tern stel­len einen An­trag an das Fa­mi­li­en­ge­richt].

Das Fa­mi­li­en­ge­richt be­tei­ligt dann die oben ge­nann­ten Per­so­nen in ei­nem Ver­fah­ren, um vie­le nütz­li­che In­for­ma­tio­nen zu be­kom­men.

Dar­un­ter sind oft ei­ne Ver­fah­rens­bei­stän­din oder ein Ver­fah­rens­bei­stand für Kin­der, das Ju­gend­amt und manch­mal auch ei­ne Gut­ach­te­rin oder ein Gut­ach­ter. Eben­so kann ei­ne  Kindesanhörung im Fa­mi­li­en­ge­richt statt­fin­den [Ent­schei­dungs­ssu­che mit­hil­fe ver­schie­de­ner Per­so­nen].

Dann kann es sein, dass El­tern ei­ne ge­mein­sa­me Lö­sung fin­den [En­de des fa­mi­li­en­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens].

Manch­mal kommt es vor, dass El­tern sich im­mer noch strei­ten und kei­ne Lö­sung fin­den. Dann trifft die Fa­mi­li­en­rich­te­rin oder der Fa­mi­li­en­rich­ter ei­ne Ent­schei­dung für die El­tern, dies nennt man auch „Be­schluss“ [Ent­schei­dung wird durch Fa­mi­li­en­rich­ter:in ge­fällt].

Question-Snacks, Quellen/Links & Zusammen STARK

Ques­ti­on-Snacks

Man­che Kin­der und Ju­gend­li­che ha­ben be­son­de­re Fra­gen. Wir ver­su­chen Euch hier ei­ne kur­ze Ant­wort auf ei­ni­ge die­ser Fra­gen zu ge­ben. 

Dies kann sehr be­las­tend für Dich sein, denn Kin­der lie­ben fast im­mer bei­de El­tern­tei­le. Des­halb musst Du Dei­ne El­tern klar bit­ten, da­mit auf­zu­hö­ren.

Du kannst zum Bei­spiel sa­gen: „Wenn du schlecht über Ma­ma sprichst, macht mich das rich­tig trau­rig. Pa­pa, hör bit­te da­mit auf.“ ODER „Ma­ma, sprich bit­te mit ei­ner an­de­ren Per­son über eu­re Strei­tig­kei­ten, mit tut das sehr weh.“

Wenn Dei­ne El­tern nicht auf­hö­ren kön­nen, ge­he in Dein Zim­mer und re­de mit an­de­ren Er­wach­se­nen dar­über, wenn Du es nicht mehr aus­hal­ten kannst.

Lo­rem ip­sum do­lor sit amet, con­se­te­tur sa­dips­cing elitr, sed diam no­nu­my eirm­od tem­por in­vid­unt ut la­bo­re et do­lo­re ma­gna ali­quyam erat, sed diam vo­lup­tua. At ve­ro eos et ac­cu­sam et ju­sto duo do­lo­res et ea re­bum. Stet cli­ta kasd gu­ber­gren, no sea ta­ki­ma­ta sanc­tus est Lo­rem ip­sum do­lor sit amet. Lo­rem ip

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Du hast ein Recht auf Un­ter­halt und be­nö­tigst Geld für Dein täg­li­ches Le­ben. Hier musst Du Dir Er­wach­se­ne su­chen oder am bes­ten das Ju­gend­amt kon­tak­tie­ren, wel­ches Dich un­ter­stüt­zen kann.

Es kann un­ter­schied­li­che Grün­de ge­ben, warum Du einen El­tern­teil nicht mehr se­hen möch­test. Man­che Kin­der sind wü­tend, da ein El­tern­teil doofe Ent­schei­dun­gen ge­trof­fen hat oder sie ha­ben Angst, dass sie den an­de­ren El­tern­teil ver­let­zen.

Du musst wis­sen: Je­des Kind hat das Recht auf Kon­takt [Um­gang] zu bei­den El­tern­tei­len. Die­ses Recht ha­ben aber auch die El­tern.

Das be­deu­tet für Dich zum einen, dass Dein Wil­le na­tür­lich an­ge­hört wer­den muss. Al­so das, was Du auf kur­ze Sicht möch­test. Da­zu ist es wich­tig, dass Du Dei­ne Ge­füh­le nicht un­ter­drückst. Sprich mit Freun­d:in­nen , Er­wach­se­nen oder so­gar pro­fes­sio­nel­len Hel­fer:in­nen (z.B. Be­ra­tungs­stel­len, Ju­gend­amt) über Dei­ne Ge­dan­ken und Wün­sche. Schrei­be sie auf und ver­fas­se einen Brief an das El­tern­teil, zu dem Du kei­nen Kon­takt mehr ha­ben möch­test. Es ist wich­tig, dass Dei­ne Mut­ter oder Dein Va­ter ver­steht, warum Du erst ein­mal kei­nen Kon­takt ha­ben möch­test und was sich ver­än­dern muss, da­mit Du den Kon­takt wie­der auf­nimmst.

Zum an­de­ren musst Du das Wohl Dei­ner ei­ge­nen per­sön­li­chen Ent­wick­lung im Au­ge be­hal­ten. Al­so das, was Dir auf lan­ge Sicht gut­tut. Hier­für kann es sehr wich­tig sein, wei­ter­hin Kon­takt zu die­sem El­tern­teil zu ha­ben. Du trägst näm­lich im­mer bei­de Sei­ten (die Mut­ter- und die Va­ter-Sei­te) in Dir und Du soll­test nie­mals da­mit an­fan­gen, ei­ne der bei­den Sei­ten von Dir zu sto­ßen oder zu igno­rie­ren. Das kann Dich auf Dau­er nicht glück­lich ma­chen. So­bald Du Dei­ne Wün­sche klar ge­äu­ßert hast, gib dem je­wei­li­gen El­tern­teil noch ein­mal ei­ne Chan­ce und sa­ge ganz deut­lich, wie Du Dir den Kon­takt in Zu­kunft vor­stellst, was Du ger­ne mit dem El­tern­teil ma­chen möch­test und wie häu­fig er sein soll.

Du wirst se­hen, es gibt im­mer wie­der Mög­lich­kei­ten neu an­zu­fan­gen. Denn schließ­lich sind bei­de Dei­ne El­tern.  

Sprich ganz of­fen Dei­ne Wün­sche aber auch Rech­te an. Falls Du das nicht möch­test, wen­de Dich an an­de­re Er­wach­se­ne, de­nen Du ver­traust, zum Bei­spiel Lehr­kräf­te, an­de­re Fa­mi­li­en­mit­glie­der oder das Ju­gend­amt. Du hast ein Recht auf mehr Kon­takt und Dei­ne Wün­sche müs­sen von Er­wach­se­nen auch ernst ge­nom­men wer­den!

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Lo­rem ip­sum do­lor sit amet, con­se­te­tur sa­dips­cing elitr, sed diam no­nu­my eirm­od tem­por in­vid­unt ut la­bo­re et do­lo­re ma­gna ali­quyam erat, sed diam vo­lup­tua. At ve­ro eos et ac­cu­sam et ju­sto duo do­lo­res et ea re­bum. Stet cli­ta kasd gu­ber­gren, no sea ta­ki­ma­ta sanc­tus est Lo­rem ip­sum do­lor sit amet. Lo­rem ip

Quel­len / Links

Hier fin­dest Du In­for­ma­tio­nen zu Quel­len der In­hal­te die­ser Sei­te und Links zu ver­tie­fen­den In­for­ma­tio­nen.

Quel­len:

Leitz­gen, A., Wol­ter, A. & Kjær, S. (2022). Das sind dei­ne Rech­te! (4. Auflg.). Wein­heim: Beltz & Gel­berg.

Schick, B., An­drea, K. & Na­d­ja., S. (2014). Die Rech­te der Kin­der von Lo­go! Ein­fach er­klärt. Ber­lin: Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fa­mi­lie, Se­nio­ren, Frau­en und Ju­gend. 

Sün­der­hauf, H. (2013). Wech­selm­odell: Psy­cho­lo­gie – Recht – Pra­xis: Ab­wech­seln­de Kin­der­be­treu­ung durch El­tern nach Tren­nung und Schei­dung. Wies­ba­den: Sprin­ger.

Schwab, D. & Görtz-Lei­ble, M. (2022). Mei­ne Rech­te bei Tren­nung und Schei­dung: Un­ter­halt, Ehe­woh­nung, Sor­ge, Zu­ge­winn- und Ver­sor­gungs­aus­gleich (10. Aufl.). Mün­chen: dtv.

 


Bu­ch­emp­feh­lun­gen:

Ein­wohlt, I. & Kehn, R. (2022). Zi­cke za­cke Tren­nungs­ka­cke - und wie du da durch­kommst. Ham­burg: Carl­sen.

Leitz­gen, A., Wol­ter, A. & Kjær, S. (2022). Das sind dei­ne Rech­te! (4. Auflg.). Wein­heim: Beltz & Gel­berg.

Neu­feld, D., Kjos­bak­ken, A. & Hol­le­ben, J. (2017). Und was wird jetzt mit mir? Stutt­gart: Ga­bri­el.

 

 

 

Zu­sam­men STARK

Hier fin­dest Du Zi­ta­te aus un­se­ren In­ter­views mit Ju­gend­li­chen und jun­gen Er­wach­se­nen, die eben­falls die Tren­nung ih­rer El­tern er­lebt ha­ben. 
Wenn etwas bei einem Elternteil passiert, mit dem du dich nicht wohl fühlst, schreibe einer Vertrauensperson und frage, was deine Rechte sind oder lass dich von ihr abholen.
Finn, 28 Jahre
Schütze deine eigenen Grenzen. Habe keine Schuldgefühle rechtliche Schritte einzuleiten, wenn dir Gewalt angetan wurde. Du hast dann das Recht die Polizei, den Krankenwagen zu rufen oder das Jugendamt zu verständigen. Du kannst dich im Internet informieren, welche:r Jugendamtmitarbeiter:in für dich zuständig ist und dir die Nummer einspeichern.
Liam, 25 Jahre
Wenn ein Elternteil schlecht über den anderen spricht, sei mutig, konsequent, erhebe deine Stimme und sag: „Stopp, so geht das nicht“. Wenn eine Seite konsequent versucht die andere Seite schlecht zu machen, dann hast du das Recht das anzusprechen und zu sagen: „Hör doch auf, weil auf der anderen Seite passiert es auch nicht.“
Mara, 20 Jahre

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