Du hast Rechte - aber kennst Du sie auch?
Hier erklären wir Dir, welche Rechte Du bei der Trennung Deiner Eltern hast und wie eine Scheidung rechtlich abläuft.
von Laura Bieg, Carmen Pfänder & Prof. Dr. Miriam Rassenhofer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / -psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm
aktualisiert am 31.01.24Was erwartet Dich auf dieser Seite?
Hier findest Du Antworten auf die folgenden Fragen:
- Welche Rechte und Gesetze sollte ich kennen?
- Wer ist alles an einem familiengerichtlichen Verfahren beteiligt?
- Was passiert vor dem Familiengericht?
- Question-Snacks, Quellen/Links & Zusammen STARK
Welche Rechte und Gesetze sollte ich kennen?
Inhalte Video in Textform
Trennung der Eltern - Welche Kinderrechte habe ich?
Wir wollen euch hier die wichtigsten Kinderrechte vorstellen, die bei der Trennung der Eltern eine Rolle spielen. Nur wer seine Rechte kennt, kann auch darauf bestehen, dass sie von den Eltern beachtet und eingehalten werden.
Als allererstes solltest du wissen, dass Kinder ein Recht darauf haben, Eltern zu haben. Sie haben das Recht, diese zu kennen und auch von ihnen betreut zu werden.
Bei einer Trennung der Eltern gilt also, dass du das Recht auf den Kontakt zu beiden Elternteilen hast. Das heißt, man darf sich auch weiterhin mit dem Elternteil, mit dem man nicht zusammenlebt, treffen. Ebenso hast du das Recht, weiterhin alle Personen zu sehen, die dir am Herzen liegen und welche dir gut tun z.B. deine Großeltern.
In seltenen Fällen kann der Kontakt zu einem Elternteil durch ein Gericht verboten werden. Das passiert, wenn man z.B. von diesem Elternteil geschlagen oder anders schlimm verletzt wurde. Manchmal darf man dann dieses Elternteil nur in Begleitung einer Fachperson sehen. Diese passt dann auf, dass dem Kind nichts passiert.
Eines der bedeutendsten Rechte der Kinder ist, dass das „Wohl des Kindes“ von den Erwachsenen beachtet werden muss. Das bedeutet ganz einfach, dass bei Entscheidungen, die dich als Kind betreffen, darauf geachtet werden muss, was für dich das Beste ist. Auch deine Eltern haben dies, während ihrer Trennung zu beachten.
Wenn sich Eltern trennen, gibt es viele Dinge, die entschieden werden müssen. Auch du als Kind hast dabei ein Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung. Das heißt, du darfst zu wichtigen Dingen, die dich betreffen, deine Meinung sagen. Zum Beispiel darfst du Wünsche äußern oder die Erwachsenen haben bei wichtigen Entscheidungen deine Meinung anzuhören und diese auch zu berücksichtigen. Je älter man wird, desto mehr darf man meist mitreden.
Um seine Meinung gut äußern zu können, müssen Kinder Zugang zu wichtigen Informationen haben. Das nennt man auch das Recht auf Informationsfreiheit. Jedes Kind soll sich daher mit Hilfe der Medien, Bücher oder Zeitschriften informieren dürfen. Das soll dir dabei helfen, dir auch ohne Eltern ein Bild von der Lage zu machen.
Wenn du deine Meinung äußerst, hast du das Recht, dass diese nicht nur angehört, sondern auch ernst genommen wird. Auch Richter:innen müssen dich anhören, wenn du betroffen bist. Manchmal bekommt man dafür auch einen Verfahrensbeistand oder eine Verfahrensbeiständin zur Seite gestellt. Also eine Person, die dich mit deinen Wünschen vor Gericht vertritt.
Wichtige Informationen und Hilfe in schwierigen Situationen kann man auch in der Schule bekommen. Jedes Kind hat daher das Recht auf Bildung und den Besuch einer Schule. Neben den Lehrkräften gibt es auch andere Erwachsene, die einem schnell und vor Ort weiterhelfen können, wenn es einem nicht gut geht.
Auch das Recht auf Gesundheit ist bei der Trennung der Eltern ein wichtiger Artikel. Die Gesundheit betrifft dabei nicht nur den Körper an sich, wie z.B. bei einem Beinbruch, sondern auch die Seele. Das Gefühlsleben vieler Kinder wird durch die Trennung ganz schön durcheinander gebracht. Kinder haben dann das Recht darauf, eine Fachperson für seelische Probleme zu sehen und zu sprechen.
Alle Kinder haben das Recht auf eine eigene Privatsphäre und Würde. Das heißt, man darf als Kind auch Geheimnisse haben. Es gibt immer wieder mal Dinge, die man auch seinen Eltern gegenüber nicht preisgeben möchte. Niemand darf zum Beispiel ohne deine Einwilligung in deinem Tagebuch lesen, dich darüber ausfragen oder persönliche Dinge weiter erzählen.
Wenn Eltern vor, während oder nach einer Trennung viel streiten, kann es in seltenen Fällen auch dazu kommen, dass sie gewalttätig werden. Alle Kinder haben dann das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Kinder haben das Recht ohne Gewalt aufzuwachsen. Sie dürfen also nicht geschlagen werden oder am Körper so berührt zu werden, sodass es ihnen unangenehm ist. Auch Gewalt zwischen Eltern dürfen sie nicht mitbekommen. Wenn so etwas passiert, hat man das Recht sich bei der Polizei oder dem Jugendamt zu beschweren.
Du hast Rechte! Jedes Kind hat Rechte - ganz egal, wo es aufwächst!
Die Kinderrechte wurden in der sogenannten UN-Kinderrechtskonvention festgehalten. Als Konvention wird ein Übereinkommen von mehreren Staaten bezeichnet, sich an die gemeinsam entwickelten Regeln zu halten. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, das sind etwa 2 Milliarden Kinder auf der ganzen Welt. Die Kinderrechtskonvention umfasst insgesamt 54 Artikel, also 54 Textabschnitte. Darin steht, wie Kinder behandelt, geschützt und gefördert werden sollen. Mehr dazu erfährst Du in diesem Video.
Wie Du im Video gelernt hast, gibt es viele wichtige Kinderrechte. Für einen kurzen Überblick haben wir Dir hier die wichtigsten Begriffe und Rechte im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern auf einen Blick zusammengefasst.
Umgangsrecht / Umgang
Dies bedeutet, dass jedes Kind das Recht auf Kontakt [Umgang] zu beiden Elternteilen hat, auch wenn diese getrennt sind und die elterliche Sorge nur bei einem Elternteil liegt. Dies besagt auch die UN-Kinderrechtkonvention (Artikel 9), welche Du vom Kinderrechte-Video bereits kennst.
Sorgerecht / elterliche Sorge
Die elterliche Sorge wird auch Sorgerecht genannt. Das bedeutet, Eltern haben das Recht, aber auch die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen bis sie 18 Jahre alt sind. Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, haben sie im Normalfall weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind! Letztendlich bleiben Deine Eltern Deine Eltern und müssen sich trotz Trennung/Scheidung über wichtige Fragen, die Dich betreffen, gemeinsam einigen. Wenn sich Eltern richtig streiten und sie sich nicht mehr absprechen können, kann das Familiengericht Teile der elterlichen Sorge oder die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen.
Kindeswille
Deine Meinung kannst Du durch Dich selbst oder durch einen Vertreter (z.B. Verfahrensbeistand) dem Familiengericht oder dem Jugendamt mitteilen. Das bedeutet, du darfst auch vor Gericht sagen, was Du dir wünschst. Je älter Du bist, desto mehr wird Dein Wille berücksichtigt.
Kindeswohl
Das Wohl des Kindes soll immer an erster Stelle stehen. Das bedeutet ganz einfach, dass darauf geachtet werden muss, was für Dich das Beste ist. Wenn die Erwachsenen vor dem Familiengericht also Entscheidungen treffen, die auch Kinder etwas angehen, dann müssen sie immer zuerst an das Wohlergehen der Kinder denken. Darunter verbirgt sich all das, was für ein Kind wichtig ist, damit es ihm gut geht, es sich wohl fühlt und ganz normal groß werden kann wie alle anderen Kinder.
Wer ist alles an einem familiengerichtlichen Verfahren beteiligt?
Inhalte Video in Textform
Familiengericht - wer ist beteiligt?
Das Familiengericht ist ein ganz besonderes Gericht, denn es beschäftigt sich ausschließlich mit Problemen von Familien. Dort werden dann gemeinsam Lösungen gefunden und Entscheidungen getroffen.
Das Familiengericht beteiligt viele schlaue Personen in einem Verfahren, um viele nützliche Informationen zu bekommen. In diesem Teil erklären wir dir die verschiedenen Personen kinderleicht!
Die Verfahrensbeiständin oder der Verfahrensbeistand wird für fast alle Gerichtsverfahren beauftragt, die Kinder betreffen. Er hat die Interessen der Kinder wie ein „Kinderanwalt“ zu vertreten und soll die Wünsche, die Meinungen und auch das, was Kinder brauchen, dem Familiengericht mitteilen.
Eine Gutachterin oder ein Gutachter wird vom Familiengericht beauftragt und gibt eine Einschätzung zu den Fragen des Familiengerichts ab. Stell dir eine:n Gutachter:in wie eine schlaue Eule vor, die von oben auf die ganze Situation drauf schaut und die beste Lösung für die gesamte Familie empfiehlt. Dafür wird sie oder er oft auch mit dir und/oder deinen Eltern sprechen. Manchmal nennt man diese Person auch Sachverständige oder Sachverständiger.
Das Jugendamt hat richtig viele Aufgaben und ist dafür zuständig Kinder, Jugendliche & Eltern zu beraten, zu unterstützen, zu fördern, zu helfen und Dich vor möglichen Gefahren zu schützen. Das Jugendamt ist also vor allem Unterstützer und Helfer deiner Familie, manchmal aber auch wie ein Schutzschild für Kinder.
Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kennt sich besonders gut mit dem Recht aus. Deshalb kann sie oder er deine Eltern gut beraten und unterstützen, und vor allem die Interessen deiner Eltern vor dem Familiengericht vertreten.
Das Familiengericht kommt ins Spiel, wenn die Eltern sich nicht einigen können und sich deswegen an das Familiengericht wenden. Eine Familienrichterin oder ein Familienrichter ist wie ein Dirigent im Verfahren und entscheidet zum Schluss, was das Beste für das Kind ist.
Falls Eltern alleine keine gute Lösung finden, wird das Familiengericht eingeschalten. Das Familiengericht hat das Ziel, gemeinsam Lösungen und Entscheidungen für Familien zu treffen. Deshalb beteiligt es schlaue Personen in einem familiengerichtlichen Verfahren, um viele nützliche Informationen zu bekommen.
Schau Dir das Video an, hier stellen wir Dir alle Beteiligten vor.
Verfahrensbeiständin / Verfahrensbeistand
Inhalte Video in Textform
Jona: Heute wird es spannend. Ich lerne einen Verfahrensbeistand kennen. Was dieser macht und warum er auch Anwalt des Kindes genannt wird - Das erfahrt ihr gleich!
Verfahrensbeistand: Hallo.
Jona: Hallo erstmal. Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben.
Verfahrensbeistand: Ja, sehr gerne.
Jona: Sie sind ja von Beruf Verfahrensbeistand. Was sind denn Ihre Aufgaben?
Verfahrensbeistand: Als Verfahrensbeistand bin ich der Interessensvertreter der Kinder. Das heißt, ich vertrete die Interessen und Wünsche der Kinder vor dem Familiengericht.
Jona: Und warum heißen Sie auch manchmal Anwalt des Kindes? Sind Sie denn ein richtiger Rechtsanwalt?
Verfahrensbeistand: Also Anwalt des Kindes deshalb, weil der Verfahrensbeistand ja die Interessen in einem familiengerichtlichen Verfahren mit einbringt, ähnlich wie es beispielsweise der Rechtsanwalt bei den Eltern macht. Ich bin in dem Sinne kein Rechtsanwalt, weil ich habe Sozialpädagogik studiert. Darüber hinaus habe ich noch gelernt, wie man mit Kindern und Jugendlichen gut Gespräche führt, aber auch mit Eltern. Dann habe ich auch gelernt, wie ich ein Kind vertreten muss beim Gericht, weil das muss ja alles auch ganz gut geprüft werden.
Jona: Hat denn jedes Kind das Recht auf einen Verfahrensbeistand?
Verfahrensbeistand: Leider im Moment noch nicht. Aber die Familienrichterinnen und Familienrichter wissen in der Regel sehr gut, wann ein Verfahrensbeistand notwendig ist. Es gibt auch sogenannte Regelfälle für einen Verfahrensbeistand. Zum Beispiel dann, wenn ein Kind von einem Elternteil zum anderen umziehen soll. Oder manchmal auch, wenn Dinge geschehen, die für ein Kind nicht in Ordnung sind.
Jona: Wenn Sie Gespräche mit den Kindern führen, wie läuft das dann so ab?
Verfahrensbeistand: Also in der Regel lasse ich ein Kind immer erst entscheiden, wo es gerne mit mir sprechen will, zum Beispiel im Wohnzimmer oder in seinem Kinderzimmer. Ich war auch schon im Garten draußen oder habe auch mit Jugendlichen schon Gespräche bei einem Spaziergang geführt.
Jona: Was reden Sie da mit den Kindern?
Verfahrensbeistand: Also ich frage normalerweise die Kinder, ob sie schon wissen, warum ich gekommen bin. Und es gibt immer so einen Anhaltspunkt darüber, wie gut sie informiert sind oder auch schon, ob es beispielsweise Beeinflussungen gibt. Dann erkläre ich die Aufgabe, die ein Verfahrensbeistand hat, also die Interessen eines Kindes zu vertreten. Beispielsweise ein Kind kennt ja normalerweise nicht den Begriff Familiengericht. Da versuche ich das immer so zu erklären, dass es ja beispielsweise Streitschlichter gibt in Kindergarten oder Schule und das Gericht ist praktisch der Streitschlichter.
Und man versucht natürlich dann diesen Streit zu lösen. Und wenn das nicht gelingt, dann kann auch so ein Gericht mal der Bestimmer sein.
Jona: Sehr interessant. Muss dann ein Kind mit Ihnen reden? Und was ist, wenn es Kindern schwerfällt?
Verfahrensbeistand: Also erst mal muss ein Kind mit mir nicht sprechen. Ich versuche natürlich immer erst Vertrauen aufzubauen, weil ich bin eine fremde Person für das Kind. Und dazu ist es manchmal auch gut, zuerst mit dem Kind vielleicht zu spielen oder über allgemeine Dinge zu reden. Ich spreche auch dann in so einem Fall erst mit den Eltern oder ich komme auch meistens dann ein zweites Mal, wenn das Kind mich schon mal gesehen hat.
Dann ist schon mal ein bisschen mehr Vertrauen praktisch entstanden.
Jona: Manchmal müssen Kinder mit sehr vielen Erwachsenen reden. Was ist denn der Unterschied zwischen Jugendamt und Verfahrensbeistand? Muss ich mit allen reden?
Verfahrensbeistand: Also grundsätzlich muss ein Kind nicht mit allen reden, weil vor allem wenn schon Gespräche auf dem Jugendamt stattgefunden haben und ein Kind es schon ausführlich erzählt hat, kann ich manchmal auch auf Berichte zurückgreifen. Allerdings ist es schon auch wichtig, wenn ich Dinge direkt von dem Kind erfahre, weil so ein schriftlicher Bericht nicht immer das wiedergibt, was ein Kind oder Jugendlicher auch tatsächlich will.
Der Unterschied zwischen Verfahrensbeistand und Jugendamt ist der, dass der Verfahrensbeistand für die Zeit des familiengerichtlichen Verfahrens dem Kind an die Seite gestellt wird, während das Jugendamt ein Kind oder eine Familie länger begleiten kann. Das fängt oft schon vor familiengerichtlichen Verfahren an, dass Eltern da eine Begleitung oder Beratung bekommen vom Jugendamt oder es geht darüber hinaus.
Das Jugendamt kann ja auch zum Beispiel Hilfen für Familien gewähren, dass zum Beispiel jemand nach Hause kommt, die Eltern unterstützt oder auch für Kinder bestimmte Angebote machen.
Jona: Was machen Sie dann mit den Erzählungen der Kinder? Geben Sie das dann an die Eltern weiter?
Verfahrensbeistand: Ich schreibe in der Regel einen schriftlichen Bericht und dieser Bericht geht dann auch an alle Beteiligten weiter, also auch letztlich an die Eltern. Mir ist es aber dann auch ganz wichtig, dass in dem Bericht nur das drinsteht, was für das Kind oder den Jugendlichen auch in Ordnung ist. Das heißt, ich frag auch jedes Mal, ob alles das, was mir erzählt wurde, auch in diesem Bericht rein soll.
Jona: Begleiten Sie die Kinder dann auch zu dem Gerichtstermin oder zu der Anhörung?
Verfahrensbeistand: Genau - das ist auch eine der Hauptaufgaben des Verfahrensbeistands. Weil der Richter oder die Richterin ja fremde Personen sind. Und meistens hat das Kind ja schon zum Verfahrensbeistand Vertrauen gefasst und ich bin dann praktisch als Begleitung dabei und schaue auch, dass alles gut für das Kind abläuft.
Jona: Also sehe ich das dann richtig, dass Sie auf der Seite des Kindes stehen?
Verfahrensbeistand: Genau. Ich bin also rein der Interessensvertreter des Kindes. Das ist aber nicht grundsätzlich so, dass dann immer nur das gemacht wird, was das Kind will. Man muss sich das ja auch so vorstellen, wenn ein Kind was möchte, was ihm letztlich nicht gut tut, zum Beispiel wenn es nicht in die Schule gehen will und man sagt dann: "Naja gut, es kann dann nicht rechnen oder lesen oder hat dann gar keinen Schulabschluss".
Das wäre natürlich nicht im Sinne des Kindes.
Jona: Haben Sie denn noch weitere Aufgaben? Reden Sie auch manchmal mit den Eltern der Kinder und finden Sie mit denen eine Lösung?
Verfahrensbeistand: Also wenn ich vom Gericht beauftragt werde, dann spreche ich mit den Eltern. Wobei das für mich obligatorisch dazugehört, weil die Eltern ja die Kinder in der Regel recht gut kennen. Manchmal spreche ich auch mit Lehrern oder Lehrerinnen oder auch Erzieherinnen und Erziehern, weil die kennen ja das Kind, die haben jeden Tag mit dem Kind oder Jugendlichen zu tun und können mir dann manchmal auch Anhaltspunkte geben, die für so eine Entscheidung wichtig sein können.
Jona: Wie lange helfen Sie denn einem Kind? Kann man Sie auch noch nach der Anhörung anrufen?
Verfahrensbeistand: Ja, das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil nach der Anhörung ist es ja so, dass sich die Eltern einigen, das heißt, die haben da eine Lösung gefunden oder aber auch wenn das nicht funktioniert, dann trifft das Gericht eine Entscheidung. Und diese Entscheidung oder auch diese Lösung, die teile ich den Kindern oder Jugendlichen extra mit und dann gehe ich mit denen auch mit, inwieweit das für die Kinder in Ordnung ist.
Jona: Okay, danke für Ihre Zeit und für das Interview.
Verfahrensbeistand: Ja, sehr gerne.
Eine Verfahrensbeiständin oder ein Verfahrensbeistand wird für fast alle Gerichtsverfahren beauftragt, die Kinder betreffen. Sie oder er vertritt die Interessen der Kinder wie eine "Kinderanwältin" oder ein „Kinderanwalt“ und teilt die Wünsche, die Meinungen und auch das, was Kinder brauchen, dem Familiengericht mit. Dafür wird sie oder er oft auch mit Dir und/oder Deinen Eltern sprechen.
Unser Jugendreporter Jona hat den Verfahrensbeistand Manfred Jonek interviewt, um noch an mehr Informationen zu kommen, schau doch mal rein!
Alle anderen Videos der Jugendreporter:innen findest Du im Online-Training
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Gutachterin / Gutachter
Dies ist eine Person, welche vom Familiengericht beauftragt wird und eine Einschätzung zu den Fragen des Familiengerichts abgibt. Stell dir eine Gutachterin oder einen Gutachter wie eine schlaue Eule vor, die von oben auf die ganze Situation schaut und die beste Lösung für die gesamte Familie empfiehlt. Dafür wird sie oder er oft auch mit Dir und/oder Deinen Eltern sprechen.
Gutachterin / Gutachter
Familienrichterin / Familienrichter
Familienrichterin / Familienrichter
Eine Familienrichterin oder ein Familienrichter entscheidet und gibt der Familie die Lösung vor. Sie oder er schaut dabei, was das Beste für das Kind ist.
Was passiert vor dem Familiengericht?
Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen und sie eine gute gemeinsame Entscheidung für ihre Kinder getroffen haben, sind alle wichtigen Punkte geklärt [Eltern sind sich einig].
Falls sich Eltern jedoch streiten und Schwierigkeiten haben, eine gemeinsame Entscheidung für ihre Kinder zu treffen [Eltern sind sich uneinig], können sie sich an das Familiengericht wenden [Eltern stellen einen Antrag an das Familiengericht].
Das Familiengericht beteiligt dann die oben genannten Personen in einem Verfahren, um viele nützliche Informationen zu bekommen.
Darunter sind oft eine Verfahrensbeiständin oder ein Verfahrensbeistand für Kinder, das Jugendamt und manchmal auch eine Gutachterin oder ein Gutachter. Ebenso kann eine Kindesanhörung im Familiengericht stattfinden [Entscheidungsssuche mithilfe verschiedener Personen].
Dann kann es sein, dass Eltern eine gemeinsame Lösung finden [Ende des familiengerichtlichen Verfahrens].
Manchmal kommt es vor, dass Eltern sich immer noch streiten und keine Lösung finden. Dann trifft die Familienrichterin oder der Familienrichter eine Entscheidung für die Eltern, dies nennt man auch „Beschluss“ [Entscheidung wird durch Familienrichter:in gefällt].
Question-Snacks, Quellen/Links & Zusammen STARK
Question-Snacks
Manche Kinder und Jugendliche haben besondere Fragen. Wir versuchen Euch hier eine kurze Antwort auf einige dieser Fragen zu geben.
Was soll ich machen, wenn meine Eltern ständig schlecht über den anderen sprechen, obwohl ich das nicht hören möchte?
Dies kann sehr belastend für Dich sein, denn Kinder lieben fast immer beide Elternteile. Deshalb musst Du Deine Eltern klar bitten, damit aufzuhören.
Du kannst zum Beispiel sagen: „Wenn du schlecht über Mama sprichst, macht mich das richtig traurig. Papa, hör bitte damit auf.“ ODER „Mama, sprich bitte mit einer anderen Person über eure Streitigkeiten, mit tut das sehr weh.“
Wenn Deine Eltern nicht aufhören können, gehe in Dein Zimmer und rede mit anderen Erwachsenen darüber, wenn Du es nicht mehr aushalten kannst.
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Mein Vater oder meine Mutter zahlt keinen Unterhalt für mich/uns, wie soll ich damit umgehen?
Du hast ein Recht auf Unterhalt und benötigst Geld für Dein tägliches Leben. Hier musst Du Dir Erwachsene suchen oder am besten das Jugendamt kontaktieren, welches Dich unterstützen kann.
Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum Du einen Elternteil nicht mehr sehen möchtest. Manche Kinder sind wütend, da ein Elternteil doofe Entscheidungen getroffen hat oder sie haben Angst, dass sie den anderen Elternteil verletzen.
Du musst wissen: Jedes Kind hat das Recht auf Kontakt [Umgang] zu beiden Elternteilen. Dieses Recht haben aber auch die Eltern.
Das bedeutet für Dich zum einen, dass Dein Wille natürlich angehört werden muss. Also das, was Du auf kurze Sicht möchtest. Dazu ist es wichtig, dass Du Deine Gefühle nicht unterdrückst. Sprich mit Freund:innen , Erwachsenen oder sogar professionellen Helfer:innen (z.B. Beratungsstellen, Jugendamt) über Deine Gedanken und Wünsche. Schreibe sie auf und verfasse einen Brief an das Elternteil, zu dem Du keinen Kontakt mehr haben möchtest. Es ist wichtig, dass Deine Mutter oder Dein Vater versteht, warum Du erst einmal keinen Kontakt haben möchtest und was sich verändern muss, damit Du den Kontakt wieder aufnimmst.
Zum anderen musst Du das Wohl Deiner eigenen persönlichen Entwicklung im Auge behalten. Also das, was Dir auf lange Sicht guttut. Hierfür kann es sehr wichtig sein, weiterhin Kontakt zu diesem Elternteil zu haben. Du trägst nämlich immer beide Seiten (die Mutter- und die Vater-Seite) in Dir und Du solltest niemals damit anfangen, eine der beiden Seiten von Dir zu stoßen oder zu ignorieren. Das kann Dich auf Dauer nicht glücklich machen. Sobald Du Deine Wünsche klar geäußert hast, gib dem jeweiligen Elternteil noch einmal eine Chance und sage ganz deutlich, wie Du Dir den Kontakt in Zukunft vorstellst, was Du gerne mit dem Elternteil machen möchtest und wie häufig er sein soll.
Du wirst sehen, es gibt immer wieder Möglichkeiten neu anzufangen. Denn schließlich sind beide Deine Eltern.
Mein Vater oder meine Mutter verbietet mir, den anderen Elternteil zu sehen, obwohl ich dies gerne möchte! Was kann ich dagegen tun?
Sprich ganz offen Deine Wünsche aber auch Rechte an. Falls Du das nicht möchtest, wende Dich an andere Erwachsene, denen Du vertraust, zum Beispiel Lehrkräfte, andere Familienmitglieder oder das Jugendamt. Du hast ein Recht auf mehr Kontakt und Deine Wünsche müssen von Erwachsenen auch ernst genommen werden!
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Quellen / Links
Hier findest Du Informationen zu Quellen der Inhalte dieser Seite und Links zu vertiefenden Informationen.
Quellen
Quellen:
Leitzgen, A., Wolter, A. & Kjær, S. (2022). Das sind deine Rechte! (4. Auflg.). Weinheim: Beltz & Gelberg.
Schick, B., Andrea, K. & Nadja., S. (2014). Die Rechte der Kinder von Logo! Einfach erklärt. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Sünderhauf, H. (2013). Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung. Wiesbaden: Springer.
Schwab, D. & Görtz-Leible, M. (2022). Meine Rechte bei Trennung und Scheidung: Unterhalt, Ehewohnung, Sorge, Zugewinn- und Versorgungsausgleich (10. Aufl.). München: dtv.
Weitere Informationen
Buchempfehlungen:
Einwohlt, I. & Kehn, R. (2022). Zicke zacke Trennungskacke - und wie du da durchkommst. Hamburg: Carlsen.
Leitzgen, A., Wolter, A. & Kjær, S. (2022). Das sind deine Rechte! (4. Auflg.). Weinheim: Beltz & Gelberg.
Neufeld, D., Kjosbakken, A. & Holleben, J. (2017). Und was wird jetzt mit mir? Stuttgart: Gabriel.
Zusammen STARK
Hier findest Du Zitate aus unseren Interviews mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ebenfalls die Trennung ihrer Eltern erlebt haben.
Wenn etwas bei einem Elternteil passiert, mit dem du dich nicht wohl fühlst, schreibe einer Vertrauensperson und frage, was deine Rechte sind oder lass dich von ihr abholen.
Schütze deine eigenen Grenzen. Habe keine Schuldgefühle rechtliche Schritte einzuleiten, wenn dir Gewalt angetan wurde. Du hast dann das Recht die Polizei, den Krankenwagen zu rufen oder das Jugendamt zu verständigen. Du kannst dich im Internet informieren, welche:r Jugendamtmitarbeiter:in für dich zuständig ist und dir die Nummer einspeichern.
Wenn ein Elternteil schlecht über den anderen spricht, sei mutig, konsequent, erhebe deine Stimme und sag: „Stopp, so geht das nicht“. Wenn eine Seite konsequent versucht die andere Seite schlecht zu machen, dann hast du das Recht das anzusprechen und zu sagen: „Hör doch auf, weil auf der anderen Seite passiert es auch nicht.“
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