Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösungen
erstellt am 30.09.22 von Jennifer Reh, Ofelia Safarian, Lea Zimmermann Familienrecht, Georg-August-Universität Göttingen

Was erwartet Sie auf dieser Seite?
Hier erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Vereinbarungen der Eltern
- Konfliktlösung mit anwaltlicher Hilfe
- Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht
- Akteure in Sorge- und Umgangsverfahren
- Scheidung und Scheidungsverfahren
Vereinbarungen der Eltern
Um den Alltag mit Kindern zu organisieren, treffen Eltern ständig Absprachen über die Ausübung der elterlichen Sorge, z. B. welcher Elternteil mit dem Kind zum Arzt geht oder es zum Sportunterricht fährt. Solche Fragen sind auch zu klären, wenn die Eltern getrennt leben. Mit der Trennung stellen sich aber weitere Fragen, etwa nach der Aufteilung der Betreuung oder der Ausgestaltung des Umgangs. Dabei können schriftliche Elternvereinbarungen helfen. Der Weg zu einer gut funktionierenden Elternvereinbarung setzt in der Regel eine gewisse Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus. Als Eltern sollten Sie Lösungen finden, die für Sie beide passen, aber auch die Interessen des gemeinsamen Kindes angemessen berücksichtigen.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Vorteile außergerichtliche Elternvereinbarungen haben, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und ob solche Vereinbarungen rechtsverbindlich sind.

Elternvereinbarungen helfen bei der Organisation des Alltags
Konfliktlösung mit anwaltlicher Hilfe
Wenn es um die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, insbesondere um Unterhalt oder die Auseinandersetzung des Vermögens, geht, aber auch wenn andere schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären sind, kann es hilfreich sein, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt umfassend beraten zu lassen. Mit anwaltlicher Hilfe können auch einvernehmliche Lösungen in schriftlichen Vereinbarungen festgelegt werden. Außerdem können Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, für Sie in einem Gerichtsverfahren tätig zu werden. Auf der folgenden Unterseite erfahren Sie, wann eine anwaltliche Beratung im Falle einer Trennung sinnvoll ist, welche weiteren Leistungen von anwaltlicher Seite erbracht werden und welche Kosten dabei entstehen.

Mit Hilfe einer anwaltlichen Beratung können gemeinsame Lösungen erarbeitet werden
Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht
Nicht immer gelingt eine außergerichtliche Einigung. Dann kann jeder Elternteil ein Sorge- oder Umgangsverfahren beim Familiengericht einleiten, um den Konflikt mit Hilfe des Gerichts zu lösen oder eine Entscheidung herbeizuführen.
Sorge- und Umgangsverfahren sind zwei voneinander unabhängige und getrennte Verfahren. Während in Sorgeverfahren alle Fragen zur Ausübung oder Übertragung der elterlichen Sorge geklärt werden können, geht es in Umgangsverfahren um die konkrete Ausgestaltung des Umgangs eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind.
Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Sorge- und Umgangsverfahren. Es werden Fragen zur Einleitung, zum Ablauf, zur Beendigung und zu den Kosten des Verfahrens beantwortet. Zudem wird auf die Anhörung des Kindes im Verfahren eingegangen.

Manchmal hilft nach einer Trennung nur noch der Gang zum Familiengericht
Akteure in Sorge- und Umgangsverfahren

Alle Akteure arbeiten im Verfahren zusammen
Eltern können sich an das Familiengericht wenden, wenn es ihnen nicht gelingt, ihre Konflikte über die Ausübung der elterlichen Sorge oder den Umgang mit dem Kind selbst zu lösen. Zu empfehlen ist, zunächst die kostenlosen Beratungs- und Unterstützungsangebote des Jugendamtes oder von Familien- und Erziehungsberatungsstellen in Anspruch zu nehmen. Bei schwierigen Rechtsfragen kann die kostenpflichtige Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hilfreich sein. Gelingt eine Einigung auch mit Hilfe Dritter nicht, können die Eltern bzw. kann ein Elternteil ein Sorge- oder Umgangsverfahren einleiten. Auch das Familiengericht wird vor allem in Umgangsverfahren auf eine gemeinsame Lösung hinwirken und nur dann eine Entscheidung treffen, wenn die einvernehmliche Konfliktlösung scheitert.
In Sorge- und Umgangsverfahren besteht kein Anwaltszwang, allerdings können Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt im Verfahren unterstützen lassen. Für Ihr Kind bestellt das Gericht eine Verfahrensbeiständin oder einen Verfahrensbeistand, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen Ihres Kindes erforderlich ist. Das Jugendamt kann die Familie nicht nur im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens beraten und unterstützen, sondern wirkt auch in Sorge- und Umgangsverfahren mit und bringt seine Fachkenntnisse zur Lösung des Konfliktes ein. Zur Klärung einzelner strittiger Fragen, etwa zur Erziehungsfähigkeit eines Elternteils, kann das Familiengericht ein Sachverständigengutachten einholen.
Im Folgenden werden die einzelnen professionellen Akteure und ihre Funktionen in Sorge- und Umgangsverfahren vorgestellt.

Scheidung und Scheidungsverfahren
Als Ehescheidung wird die Auflösung der Ehe durch Entscheidung des Familiengerichts mit Wirkung für die Zukunft bezeichnet. Voraussetzungen für eine Ehescheidung sind der Antrag mindestens eines Ehepartners sowie das Scheitern der Ehe (sog. Zerrüttung). Neben dem Trennungswillen eines oder beider Ehepartner setzt das Scheitern der Ehe regelmäßig ein mindestens einjähriges Getrenntleben der Eheleute voraus. Welche weiteren Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorliegen müssen, wie ein Scheidungsverfahren abläuft und wie hoch die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind, erfahren Sie im Folgenden. Zudem erhalten Sie Informationen zum Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Eine Scheidung hat viele Folgen