Unterhalt und staatliche Unterstützung
Mit der Trennung ist zu klären, wie hoch der Unterhaltsanspruch des Kindes ist und ob zwischen den Eltern bzw. den getrennten Eheleuten ebenfalls Unterhaltsansprüche bestehen. Informationen zu diesen Unterhaltsansprüchen sowie zu staatlicher Unterstützung im Zusammenhang mit einer Trennung erhalten Sie auf dieser Seite.
erstellt am 20.01.23 von Elisabeth Galbas, Julia Matthäi, Jennifer Reh Familienrecht, Georg-August-Universität Göttingen

Das Wichtigste in Kürze
Hier finden Sie die Inhalte dieser Seite im Überblick
- Kindesunterhalt und Kindergeld
- Unterhalt des betreuenden Elternteils
- Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Staatliche Unterstützung
Kindesunterhalt und Kindergeld
Nach einer Trennung haben Kinder in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt. Welcher Elternteil in welcher Höhe für den Kindesunterhalt aufkommen muss, ist vom gewählten Betreuungsmodell abhängig. Bei der Berechnung des Unterhalts wird zudem das Kindergeld berücksichtigt.
Als Eltern sind Sie verpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt zu gewähren. Zu den Unterhaltspflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern gehören:
- finanzielle Zuwendungen (Barunterhalt)
- persönliche Zuwendung (insbesondere die Betreuung des Kindes) sowie
- Sachleistungen (etwa die Verpflegung des Kindes).
Zusammenlebende Eltern bestimmen die Art und Weise der Unterhaltsgewährung selbst. Leben die Eltern hingegen getrennt, müssen die Unterhaltspflichten untereinander fair aufgeteilt werden. Hierzu gibt es gesetzliche Vorgaben, die an das von den Eltern gewählte Betreuungsmodell anknüpfen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt beantwortet. Sie erhalten Informationen...
zur Berechnung des Barunterhalts
zu Unterhaltsvereinbarungen mit dem anderen Elternteil
zu wichtiger Rechtsprechung im Konfliktfall
STARK-Unterhaltsrechner für das paritätische Wechselmodell
Der STARK-Unterhaltsrechner ist zurzeit noch in Bearbeitung.
STARK hat für Sie einen Unterhaltsrechner erstellt, mit deren Hilfe Sie den zu zahlenden Kindesunterhalt bei einer Betreuung Ihrer Kinder im paritätischen Wechselmodell ermitteln können.
Unterhalt des betreuenden Elternteils
Betreut ein Elternteil die gemeinsamen Kinder nach einer Trennung ganz überwiegend allein, ist daneben häufig keine (volle) Erwerbstätigkeit möglich. Daher kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder verlangt werden. Wann genau ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Wird das gemeinsame Kind nach der Trennung der Eltern ganz überwiegend von einem Elternteil betreut (sog. Residenzmodell), dann ist es für diesen Elternteil vor allem in den ersten Lebensjahren des Kindes schwierig, neben der Betreuung des Kindes berufstätig zu sein. Daher sieht das Gesetz vor, dass der hauptbetreuende Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen gegen den anderen Elternteil einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt geltend machen kann.
Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht unabhängig davon, ob die Eltern...
- verheiratet waren oder während des Getrenntlebens noch verheiratet sind
- bis zur Trennung nicht verheiratet zusammengelebt haben
- bereits bei der Geburt des Kindes getrennt gelebt haben
Der Anspruch beruht auf der elterlichen Solidarität zum Wohle des Kindes, da die Betreuung des Kindes durch den unterhaltsberechtigten Elternteil in den ersten Jahren nach der Geburt auch im Interesse des unterhaltspflichtigen Elternteils ist. Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe und der Dauer des Betreuungsunterhalts.

Gerade die Betreuung eines Kleinkindes nimmt viel Zeit in Anspruch
Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Ehegattenunterhalt ist der Oberbegriff für Unterhaltsansprüche zwischen Eheleuten. Bei diesen kann in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Nach der Scheidung kann ein Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen nachehelichen Unterhalt verlangen. In diesem Abschnitt erhalten Sie wichtige Informationen zu diesen Unterhaltsansprüchen.
Mit der Eheschließung übernehmen die Eheleute Verantwortung füreinander in guten wie in schlechten Zeiten. Diese umfasst alle Lebensbereiche – auch den Unterhalt. Daher kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner auch nach der Trennung von dem anderen angemessenen Unterhalt verlangen. In bestimmten Fällen gibt es auch eine nacheheliche Solidarität, die zu Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung führt.
Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist unterschiedlich ausgestaltet, je nachdem auf welche zeitliche Phase er sich bezieht: Während des ehelichen Zusammenlebens wird Familienunterhalt geschuldet, in der Zeit des Getrenntlebens bis zur Scheidung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt und nach der Scheidung gegebenenfalls ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Auf der folgenden Unterseite werden vor allem der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt näher erklärt. Da die gesetzlichen Regelungen zum Ehegattenunterhalt kompliziert sind, werden hier nur die Grundzüge dargestellt. Bei schwierigen Fragen empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Von den Unterhaltsansprüchen eines Ehepartners nach einer Trennung oder Scheidung ist der Unterhalt für den Lebensbedarf gemeinsamer Kinder zu unterscheiden. Kinder haben einen eigenen Anspruch auf Kindesunterhalt .
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kommt in Ausnahmefällen in Betracht...
Staatliche Unterstützung
Eine Trennung geht häufig mit größeren finanziellen Belastungen einher und oft wissen Trennungsfamilien nicht, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht. Sie erhalten hier einen ersten Überblick über die Rechtslage.
Trennung sind nicht nur emotional, sondern meist auch finanziell belastend. Daher ist auch das Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender dreimal so hoch wie von Kindern in Paarhaushalten. Allerdings gibt es verschiedene staatliche Leistungen, die – wie der Mehrbedarf für Alleinerziehende – unterstützend wirken oder – wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – besondere Belastungen bei der Einkommenssteuer berücksichtigen. Auch Kinder werden gezielt unterstützt: Sie haben z. B. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht (vollständig) nachkommt.
Für andere staatliche Leistungen (wie Bürgergeld, Wohngeld oder Elterngeld) gelten Besonderheiten für getrenntlebende Eltern. Wurden staatliche Leistungen bereits vor der Trennung in Anspruch genommen, ändern sich zudem häufig mit der Trennung die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen. Wichtige Fragen zu staatlichen Leistungen und zu steuerlichen Entlastungen nach einer Trennung werden auf der folgenden Unterseite beantwortet.