Wie bestreite ich den Lebensunterhalt für mich und meine Kinder?
Nach einer Trennung oder Scheidung muss die Erwirtschaftung des Lebensunterhalts oft neu organisiert werden. Auf dieser Seite können Sie sich informieren, welche Möglichkeiten und Hürden es hierbei gibt.
erstellt am 06.07.22 von Antonia Birkeneder, PD Dr. Christina Boll Deutsches Jugendinstitut München

Das Wichtigste in Kürze
Hier finden Sie die Inhalte dieser Seite im Überblick
- Elterliche Erwerbstätigkeit
- Arbeitseinkommen und sonstige Einkommensquellen
- Unterhalt für die Kinder
Elterliche Erwerbstätigkeit
Eine umfangreiche Erwerbstätigkeit ist das beste Mittel, um für den eigenen Lebensunterhalt und den der Kinder zu sorgen – oftmals leichter gesagt als getan.
Familienaufgaben und eine umfangreiche Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bekommen, kann für Eltern schon während einer Partnerschaft oder Ehe herausfordernd sein. Eine Trennung oder Scheidung erschwert die Situation noch zusätzlich. Und das, obwohl es in dieser Situation umso zentraler ist, für ein ausreichend hohes Einkommen sorgen zu können. Da Väter schon vor der Trennung und auch in der Zeit danach überwiegend in Vollzeit berufstätig sind, gelingt es Ihnen meist gut, den Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Für Mütter, die vor der Trennung im Beruf oft kürzer getreten sind und nach der Trennung zumeist mit den Kindern zusammenwohnen, gestaltet sich die Ausübung einer umfangreichen Erwerbstätigkeit häufig schwieriger.
Zur Unterseite
Betreuungsaufgaben und Erwerbstätigkeit zu meistern ist nicht immer einfach
Arbeitseinkommen und sonstige Einkommensquellen
Das Partnereinkommen fällt nach einer Trennung oder Scheidung weg, das Armutsrisiko steigt – vor allem für Mütter ist das häufig ein Problem.
Der STARK-Einkommensrechner
Sie interessieren sich dafür, wie sich Ihr Einkommen nach einer Trennung weiterentwickeln könnte?
Das Haushaltseinkommen setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Das Arbeitseinkommen spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Entwicklung des Arbeitseinkommen ist von vielen Faktoren bestimmt, z. B. vom Geschlecht, vom Bildungsabschluss oder von der Branche, in der gearbeitet wird. Im interaktiven Einkommensrechner können Sie sich – unter der Berücksichtigung Ihrer persönlichen Merkmale – darüber informieren, welche Einkommensentwicklung in den Jahren nach der Trennung wahrscheinlich ist.
STARK-EinkommensrechnerDer Lebensunterhalt kann durch verschiedene Einkommensquellen gedeckt werden. Der Großteil der Nachtrennungsfamilien lebt überwiegend vom erworbenen Arbeitseinkommen. Gibt es eine neue Partnerin oder einen neuen Partner, steht eventuell sogar ein ein zweites Arbeitseinkommen zur Verfügung. Dem Haushalt können auch Einkunftsarten zufließen, die mit vorhandenem Vermögen in Verbindung stehen, z. B. Zins-, Miet- oder Pachteinkünfte. Auch private und staatliche Tranferleistungen spielen bei vielen Nachtrennungsfamilien eine Rolle. Die Höhe des gesamten Haushaltseinkommens in Kombination mit der Anzahl und dem Alter der Personen bestimmt, ob die Armutsgrenze über- oder unterschritten wird.
Zur UnterseiteUnterhalt für die Kinder
Der Lebensunterhalt der Kinder wird durch die Verpflichtung der Eltern zur Leistung von Betreuungs- und Barunterhalt gesichert – zumindest sollte dies so ein. Leistet ein Elternteil seinen Beitrag nicht, kann der Unterhaltsvorschuss helfen.
Das immer noch häufigste Betreuungsmodell nach einer Trennung ist das Residenzmodell – das Kind bzw. die Kinder leben hauptsächlich bei einem Elternteil, während der andere Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist. Doch nicht immer werden die Zahlungen geleistet. Ist dies der Fall, können alleinerziehende Elternteile vom Staat Unterhaltsvorschuss beziehen.
Viele Eltern schaffen es nach der Trennung aber, den Kindesunterhalt einvernehmlich festzulegen. Eine gerichtliche Lösung ist nur selten nötig. Wie die Höhe des Kindesunterhalts ermittelt werden kann, können Sie mithilfe des Unterhaltsrechners von STARK erfahren.
Zur Unterseite
Nach der Trennung müssen sich Eltern auf die Zahlung von Kindesunterhalt einigen