Wie bestreite ich den Lebensunterhalt für mich und meine Kinder?
aktualisiert am 31.01.24 von Antonia Birkeneder, PD Dr. Christina Boll Familiensoziologie und Familienökonomie, Deutsches Jugendinstitut München
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Hier erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Elterliche Erwerbstätigkeit
- Einkommen des Haushalts und die Bedeutung des Arbeitseinkommens
- Unterhalt für die Kinder
Elterliche Erwerbstätigkeit
Eine umfangreiche Erwerbstätigkeit ist das beste Mittel, um für den eigenen Lebensunterhalt und den der Kinder zu sorgen – oftmals leichter gesagt als getan. Denn Familienaufgaben und eine umfangreiche Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bekommen, kann für Eltern schon während einer Partnerschaft oder Ehe herausfordernd sein.
Eine Trennung oder Scheidung erschwert die Situation noch zusätzlich. Und das, obwohl es in dieser Situation umso zentraler ist, für ein ausreichend hohes Einkommen sorgen zu können. Da Väter schon vor der Trennung und auch in der Zeit danach überwiegend in Vollzeit berufstätig sind, gelingt es Ihnen meist gut, den Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Für Mütter, die vor der Trennung im Beruf oft kürzer getreten sind und nach der Trennung zumeist mit den Kindern zusammenwohnen, gestaltet sich die Ausübung einer umfangreichen Erwerbstätigkeit häufig schwieriger.
Mehr erfahrenBetreuungsaufgaben und Erwerbstätigkeit zu meistern ist nicht immer einfach
Einkommen des Haushalts und die Bedeutung des Arbeitseinkommens
Der STARK-Einkommensrechner
Sie interessieren sich dafür, wie sich Ihr Einkommen nach einer Trennung weiterentwickeln könnte?
Das Haushaltseinkommen setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Das Arbeitseinkommen spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Entwicklung des Arbeitseinkommen ist von vielen Faktoren bestimmt, z. B. vom Geschlecht, vom Bildungsabschluss oder von der Branche, in der gearbeitet wird. Im interaktiven Einkommensrechner können Sie sich – unter der Berücksichtigung Ihrer persönlichen Merkmale – darüber informieren, welche Einkommensentwicklung in den Jahren nach der Trennung wahrscheinlich ist.
STARK-EinkommensrechnerDer Großteil der Nachtrennungsfamilien lebt überwiegend vom erworbenen Arbeitseinkommen. In vielen Fällen stellt das mit der Trennung weggefallene Partnereinkommen ein Problem dar, das Armutsrisiko steigt – vor allem für Mütter. Gibt es eine neue Partnerin oder einen neuen Partner, steht eventuell wieder ein zweites Arbeitseinkommen zur Verfügung.
Dem Haushalt können auch Einkunftsarten zufließen, die mit vorhandenem Vermögen in Verbindung stehen, z. B. Zins-, Miet- oder Pachteinkünfte. Auch private und staatliche Tranferleistungen spielen bei vielen Nachtrennungsfamilien eine Rolle. Die Höhe des gesamten Haushaltseinkommens in Kombination mit der Anzahl und dem Alter der Personen bestimmt, ob die Armutsgrenze über- oder unterschritten wird.
Mehr erfahrenBei finanziellen Notlagen können Sie Beratungsangebote in Anspruch nehmen
Beratungsangebote bei finanziellen Notlagen
Falls Sie Bedenken haben, in eine finanzielle Notlage zu geraten, oder bereits in finanziellen Schwierigkeiten sind, können Sie Hilfe bei Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Eine erste Anlaufstelle sind Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, die auch eine Trennungsberatung anbieten. Wer bei Ihnen vor Ort eine solche Beratung anbietet, können Sie bei STARK herausfinden.
Sind Sie bereits verschuldet oder droht die Situation, dass Sie Ihre laufenden Kosten bald nicht mehr begleichen können? Dann können Sie Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen. Sämtliche Beratungsstellen vor Ort finden Sie im Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamts.
Unterhalt für die Kinder
Der Lebensunterhalt der Kinder wird durch die Verpflichtung der Eltern zur Leistung von Betreuungs- und Barunterhalt gesichert. Das immer noch häufigste Betreuungsmodell nach einer Trennung ist das Residenzmodell – das Kind bzw. die Kinder leben hauptsächlich bei einem Elternteil, während der andere Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist. Doch nicht immer werden die Zahlungen geleistet. Ist dies der Fall, können alleinerziehende Elternteile vom Staat Unterhaltsvorschuss beziehen.
Mehr erfahrenNach der Trennung müssen sich Eltern auf die Zahlung von Kindesunterhalt einigen