Einkommen des Haushalts und die Bedeutung des Arbeitseinkommens
aktualisiert am 11.10.24 von Antonia Birkeneder, PD Dr. Christina Boll, Dennis Wolfram Familiensoziologie und Familienökonomie, Deutsches Jugendinstitut München
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Hier erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Orientierung auf der Seite
- STARK-Einkommensrechner
- Welche Einkommensquellen gibt es, wie kann das Einkommen gesteigert werden und was ist zu tun, wenn Ihr Einkommen nicht reicht?
- Haushaltseinkommen – von was hängt es ab und was bleibt pro Kopf?
- Arbeitseinkommen – wie entwickelt es sich nach Trennung oder Scheidung und welche Herausforderungen gibt es?
Orientierung auf der Seite
Nach einer Trennung gilt es, allein für ein ausreichend hohes Einkommen zu sorgen
Damit Sie sich umfassend über das Thema Einkommen in Bezug auf eine Trennung oder Scheidung erkundigen können, steht Ihnen auf dieser Seite neben Informationstexten ein interaktiver Einkommensrechner zur Verfügung. Unter der Berücksichtigung Ihrer persönlichen Merkmale können Sie sich darüber informieren, welche Entwicklung des Arbeitseinkommens in den Jahren nach der Trennung wahrscheinlich ist (zum Einkommensrechner ).
Außerdem wird aufgezeigt, welche Einkommensquellen es gibt, mit denen der Lebensunterhalt nach einer Trennung oder Scheidung gedeckt werden kann. Sie erfahren, was Sie tun können, um das Einkommen zu steigern und was zu tun ist, wenn das Einkommen nicht ausreicht (zum Abschnitt ). Das Haushaltseinkommen umfasst alle Einkünfte aus den verschiedenen Einkommensquellen, die einem gemeinsamen Haushalt zufließen. An ihm kann festgemacht werden, welche Familien Armutsrisiken ausgesetzt sind. Zum Haushaltseinkommen finden Sie auf dieser Seite umfassende Informationen (zum Abschnitt ).
Die Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigener Kraft durch ein ausreichend hohes eigenes Arbeitseinkommen ist der Wunsch der meisten Eltern. Daher finden Sie im Folgenden auch Informationen über relevante Aspekte rund um das Thema Arbeitseinkommen (zum Abschnitt ).
STARK-Einkommensrechner
Wie der Einkommensrechner funktioniert am Beispiel von Jennifer Ziegler
Jennifer Ziegler, die Mutter von Sophie und Lilly, möchte sich anhand des STARK-Einkommensrechners über die mögliche Entwicklung ihres Arbeitseinkommens informieren. Seit der Geburt ihrer Töchter arbeitet Jennifer in Teilzeit mit einem aktuellen Bruttogehalt von 1.300 €. Die Trennung von Vater Dirk liegt erst kurz zurück.
Mutter Jennifer möchte sich anhand des Einkommensrechners über die mögliche Entwicklung ihres Arbeitseinkommens informieren.
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Angabe der individuellen Merkmale
In einem ersten Schritt klickt sich Jennifer durch die Eingangsfragen des Einkommensrechners und stellt somit relevante Informationen zu ihren persönlichen und beruflichen Merkmalen bereit. So gibt Jennifer an…
- ... weiblich zu sein
- ... zwischen 50 und 54 Jahre alt zu sein
- ... in Westdeutschland zu leben
- ... eine berufliche Ausbildung oder Abitur abgeschlossen zu haben
- ... aktuell in Teilzeit erwerbstätig zu sein
- ... auch in den drei vorangegangenen Jahren überwiegend in Teilzeit beschäftigt gewesen zu sein
- ... insgesamt bereits mehr als 20 Jahre gearbeitet zu haben
- ... in der Berufsbranche "Dienstleistungen" tätig zu sein
- ... die berufliche Stellung einer Fachkraft zu haben
- ... sich kurz vor bis zu einem Jahr nach der Trennung zu befinden
- ... ein aktuelles Einkommen zu haben, das zwischen 1.200 € und 1.499 € liegt
Im STARK-Einkommensrechner werden zuerst Eingangsfragen zu individuellen Merkmalen beantwortet
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Interpretation des Ergebnisses
Nachdem Jennifer die Fragen vollständig beantwortet hat, wird ihr eine Grafik mit zwei Punkten (orange und blau) und einer türkisfarbigen Linie angezeigt.
Ergebnis des STARK-Einkommensrechners für Jennifer Ziegler
Die zwei farbigen Punkte:
Der orange Punkt kennzeichnet das durchschnittliche Einkommen aller Mütter, die sich in derselben Alterskategorie wie Jennifer befinden, über die sechs Jahre hinweg, die der Trennung folgen. Es liegt bei ca. 2.714 €. Bei Vätern in derselben Alterskategorie – gekennzeichnet durch den blauen Punkt – liegt das Durchschnittseinkommen über die Nachtrennungsjahre bei ca. 4.133 €.Die türkisfarbige Linie:
Zieht man die von Jennifer angegebenen Merkmale in Betracht, ergibt sich eine voraussichtliche Einkommensentwicklung, die anhand der türkisfarbigen Linie dargestellt ist. Das bedeutet, dass für Mütter, die dieselben persönlichen und beruflichen Merkmale besitzen wie Jennifer, ein solcher Verlauf statistisch wahrscheinlich ist. Das Arbeitseinkommen dieser Mütter beträgt zum Zeitpunkt der Trennung ca. 1.505 € und steigt in den darauffolgenden Jahren stetig an, sodass es fünf Jahre nach der Trennung bei ca. 1.732 € liegt.Jennifer kann nun zwei Vergleiche anstellen:
- Sie sieht, dass getrennte Mütter in ihrem Alter, die ähnliche persönliche und berufliche Merkmale aufweisen, einen geringeren Verdienst erzielen als es für alle getrennten Mütter in ihrer Alterskategorie der Fall ist (Vergleich der türkisfarbigen Linie mit dem orangen Punkt).
- Sie weiß, dass ihr tatsächlich erzieltes Einkommen unter dem Verdienst liegt, den getrennte Mütter in ihrem Alter und mit ähnlichen persönlichen und beruflichen Merkmalen durchschnittlich aufweisen (Vergleich des tatsächlichen Einkommens mit der türkisfarbigen Linie).
Da sich Jennifer allerdings überlegt, die Wochenstundenanzahl in ihrem Beruf etwas zu erhöhen – wie es viele Mütter nach einer Trennung tun –, könnte sich auch ihr Arbeitseinkommen schon bald erhöhen und Jennifer somit näher an die angezeigte Einkommensentwicklung kommen.
Der STARK-Einkommensrechner
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Welche Einkommensquellen gibt es, wie kann das Einkommen gesteigert werden und was ist zu tun, wenn Ihr Einkommen nicht reicht?
Wie sich das Einkommen von Eltern nach einer Trennung oder Scheidung gestaltet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist die Frage, wie viel Geld durch Erwerbsarbeit verdient wird. Dabei spielt neben der Art und dem Umfang der eigenen Erwerbstätigkeit auch eine Rolle, ob es eine neue Partnerin oder einen neuen Partner gibt, die oder der ein Arbeitseinkommen beisteuert.
Ist Vermögen vorhanden, können andere Einkunftsarten, bspw. Zins-, Miet- oder Pachteinkünfte, hinzukommen und helfen, den Lebensunterhalt zu decken.
Drittens fließen getrennten Eltern staatliche oder private Transferzahlungen zu. Private Transferzahlungen sind Unterstützungszahlungen Ihrer Angehörigen sowie Unterhaltszahlungen Ihrer Ex-Partnerin oder Ihres Ex-Partners für Sie selbst oder Ihre Kinder. Das kann Betreuungsunterhalt sein oder, bei zuvor Verheirateten, ggf. auch Ehegattenunterhalt, oder Kindesunterhalt für Ihre Kinder. Zudem gibt es eine Reihe staatlicher Leistungen für getrennte oder alleinerziehende Eltern, die sich aus Geldleistungen und Steuererleichterungen zusammensetzen. Sie werden ergänzt durch einen Mix an speziellen Beratungs- und Hilfsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe.
Einkommen kann durch verschiedenen Quellen bezogen werden
Welche Möglichkeiten gibt es, das eigene Einkommen zu steigern?
Sie können prüfen, ob Sie Änderungen an Ihrer aktuellen Erwerbssituation vornehmen können. Sie könnten möglicherweise eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, Ihre aktuelle Stundenzahl erhöhen oder von einer geringfügigen Beschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln. Was muss gegeben sein, damit Sie einen solchen Schritt umsetzen können?
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Brauchen Sie einen Betreuungsplatz oder längere Betreuungszeiten für Ihr Kind?
- Sie können sich in einem ersten Schritt im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informieren, wie Kita-Plätze in Ihrem Bundesland vergeben werden.
Familienportal – Wie finde ich einen Kita-Platz?
- Um Ihre Chancen auf einen Kitaplatz zu erhöhen, bewerben Sie sich frühzeitig und in mehr als einer Einrichtung.
- Eventuell können Sie in einer Elterninitiative mitarbeiten, in der die Kinderbetreuung von den Eltern selbst organisiert wird. Welche Angebote es in Ihrer Umgebung gibt, finden Sie auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V .
- Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Suche nach einem Kitaplatz benötigen oder konnten Sie bisher keinen Platz bekommen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt. Dieses hilft Ihnen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Suche.
Welche Vorteile hat die Kita-Nutzung für Sie und Ihr Kind?
- Der Besuch in einer Kindertageseinrichtung kann sich günstig auf die Entwicklung Ihres Kindes auswirken. In der Kita können Kinder ihre sozial-emotionalen Kompetenzen schulen. Ihr neues Lernumfeld kann ihnen helfen, zum Beispiel ihren Wortschatz zu verbessern . All das erleichtert Ihrem Kind später den Start in der Schule. Aber Kinder lernen nicht nur viel in der Kita, sie haben dort auch viel Spaß und machen wertvolle Erfahrungen.
- Auch für Sie selbst kann es vorteilhaft sein, wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht. Sie können Kontakt zu anderen Eltern aufbauen und an verschiedenen Veranstaltungen der Einrichtung im Laufe des Kita-Jahres teilnehmen. Auch kann die Betreuung Ihnen die Chance eröffnen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder Ihre bestehende Arbeitszeit auszuweiten. Dies geht mit weiteren Vorteilen einher, über welche Sie sich im Bereich „Elterliche Erwerbstätigkeit“ informieren können.
- Ob Sie einen Kitaplatz für Ihr Kind nutzen oder nicht, bleibt aber natürlich Ihre eigene Entscheidung.
Die Betreuung in einer Tageseinrichtung kann sich günstig auf die Entwicklung von Kindern auswirken
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Brauchen Sie Hilfe bei Bewerbungen und der Jobsuche oder bei einer Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt?
- Sofern Sie Bürgergeld beziehen, unterstützt Sie das Jobcenter bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Ziel der Arbeit der Jobcenter ist es, Sie bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, zu informieren und zu beraten. Hierfür stehen verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, zum Beispiel berufliche Weiterbildung.
- Besteht kein Bürgergeld-Bezug, können Sie die Dienstleistungen der örtlichen Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Diese vermittelt Ausbildungs- und Arbeitsuchende und bietet Berufsberatungen an.
Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit beraten und unterstützen bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit
Was tun, wenn das eigene Einkommen nicht reicht?
Prüfen Sie, auf welche weiteren Leistungen Sie gegebenenfalls Anspruch haben und wie Sie diese beziehen können
Private Transferzahlungen
- Besteht gegenüber dem anderen Elternteil ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen, entweder für die Kinder, die bei Ihnen leben (Kindesunterhalt), oder für Sie selbst (Unterhalt des betreuenden Elternteils oder Ehegattenunterhalt)?
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf private oder staatliche Transferzahlungen
Staatliche Transferleistungen
- Haben Sie möglicherweise Anspruch auf Bürgergeld? Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie berufstätig sind, jedoch so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bzw. den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht sicherstellen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Es ist zu beachten, dass bereits durch die Trennung (nicht erst durch den Auszug) die Bedarfsgemeinschaft aufgehoben wird und ggf. beide Ex-Partner einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen müssen.
- Prüfen Sie auch Ihre Ansprüche auf weitere staatliche Leistungen, wie Wohngeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe Ihrer Kinder oder den Kinderzuschlag.
- Überprüfen Sie Ihre Steuerklasse. Sind Sie erwerbstätig und alleinerziehend, können Sie vom Entlastungsbetrag der Steuerklasse II profitieren.
- Kommt der andere Elternteil seiner Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt nicht, nur unvollständig oder unregelmäßig nach, können Sie Unterhaltsvorschuss beziehen.
Sie können sich im rechtlichen Bereich von STARK über die Anspruchsvoraussetzungen zu diesen privaten und staatlichen Transferleistungen informieren.
Welche weiteren Leistungen es gibt, auf die Sie gegebenenfalls Anspruch haben, können Sie im Infotool Familienleistungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausfinden (siehe Infobox unten).
Wenn Sie sich für die genannten Schritte persönliche Hilfe wünschen, können Sie sich an eine Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle wenden. Wer bei Ihnen vor Ort eine solche (meist kostenlose) Beratung anbietet, erfahren Sie hier:
Familienleistungen im Überblick: Das Infotool Familienleistungen
Laura Fuchs hat vor der Geburt ihres Sohnes Leon das Infotool Familienleistungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genutzt, um sich über verschiedenen Familienleistungen zu informieren. Mit einigen Angaben zu ihrer familiären Situation wurde ihr angezeigt, auf welche Leistungen sie voraussichtlich Anspruch hat. Zu diesen Leistungen bekam sie alle weiteren relevanten Informationen, zum Beispiel wie und bei welchen Stellen sie diese Leistungen beantragen kann. Auf diese Weise konnte sie sich frühzeitig darum kümmern, Mutterschafts- und Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Auch kennt sie ihren rechtlichen Anspruch, für die Betreuung von Leon in Elternzeit zu gehen – mit Kündigungsschutz und dem Recht auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Nach der Geburt konnte Laura Fuchs ein weiteres Mal vom Infotool Familienleistungen profitieren: Als sie nach der Trennung von Leons Vater keinen Kindesunterhalt erhielt, informierte sie sich über Ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, der nun die fehlenden Zahlungen ausgleicht.
Haushaltseinkommen – von was hängt es ab und was bleibt pro Kopf?
Das Haushaltseinkommen alleinerziehender Mütter und Väter
Das Haushaltseinkommen ist die Summe aller Einkünfte, die einem Haushalt zufließen. Das Arbeitseinkommen hat großen Einfluss auf das Haushaltseinkommen, das getrennten Müttern und Vätern zur Verfügung steht. Durch die eingeschränkte Arbeitsmarktnähe vieler Mütter vor der Trennung sowie ihre umfänglicher übernommenen Aufgaben bei der Kinderbetreuung haben Mütter Verdienstnachteile. Zudem fällt das Partnereinkommen weg, woraus ebenfalls in der Regel die Mütter die höheren Verluste erleiden.
In der Folge liegt das Haushaltseinkommen von Müttern nach der Trennung oft deutlich unter demjenigen von Vätern. Bei 17,9 % der Mütter mit minderjährigen Kindern im Haushalt, aber nur bei 10,4 % dieser Väter liegt es unter 1.250 € (Jahr 2021). Weitere 51,4 % der Mütter müssen mit einem Nettohaushaltseinkommen zwischen 1.250 € und 2.500 € auskommen, bei den Vätern ist das nur für 39,7 % der Fall. Stattdessen verzeichnen alleinerziehende Väter häufiger ein Haushaltsnettoeinkommen zwischen 2.500 € und 3.500 € (das gilt für 25,3 % der Väter, aber nur für 18,7 % der Mütter) oder sogar von über 3.500 € (24,6 % der Väter versus 12,0 % der Mütter).
Familie Ziegler
Was bleibt pro Kopf?
Hinzu kommt, dass sich die Haushaltsgröße von Müttern im Schnitt weniger stark als die von Vätern verringert, weil die Kinder meistens bei der Mutter wohnen bleiben. Staatliche und private Transferzahlungen können die mangelnden Einkommenserzielungsmöglichkeiten der Mütter und das entfallende Partnereinkommen oft nicht ausgleichen.
Daher ist das, was pro Kopf im Haushalt zur Verfügung steht, bei Müttern oft deutlich weniger als bei Vätern: Das sogenannte bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Haushaltseinkommen von Müttern liegt nach der Trennung deutlich unter dem von Vätern und entwickelt sich zudem direkt in den Jahren nach der Trennung auch ungünstiger. Insbesondere bei alleinerziehenden Müttern bleibt dieser Wert auch längerfristig oft unter dem Niveau, den die Mütter vor der Trennung erreicht hatten. Alleinerziehende Väter verzeichnen ebenfalls eine Verschlechterung ihres bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Haushaltseinkommens durch die Trennung, diese ist jedoch im Ausmaß meist geringer als bei alleinerziehenden Müttern.
Beispielrechnung zum bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommen
Familie Ziegler:
- Die Familie besteht aus vier Personen: Ehepaar Jennifer (54) und Dirk (57) mit den Töchtern Sophie (14) und Lilly (8).
- Nach 13 Jahren Ehe vollzieht das Ehepaar Ziegler die Scheidung.
- Dirk arbeitet in Vollzeit und verdient vor der Trennung 4.289 € und nach der Trennung 3.791 € netto im Monat.
- Jennifer arbeitet in Teilzeit und verdient vor der Trennung 937 € und nach der Trennung 1.065 € netto im Monat.
- Nach der Trennung zahlt Dirk an Jennifer monatlich 1.539 € Unterhaltszahlungen für sie selbst und die Kinder.
Haushalt Familie Ziegler vor Trennung
Gesamtes Haushaltsnettoeinkommen | 4.289 € (Verdienst Dirk) + 937 € (Verdienst Jennifer) + 500 € (Kindergeld) = 5.726 € |
Gewichtungsfaktor | 1 (Dirk) + 0,5 (Jennifer) + 0,5 (Sophie) + 0,3 (Lilly) = 2,3 |
Bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen | 5.726 € / 2,3 = 2.490 € |
Haushalt Jennifer mit Töchtern nach Trennung
Gesamtes Haushaltsnettoeinkommen | 1.065 € (Verdienst Jennifer) + 500 € (Kindergeld) + 1.539 € (Unterhaltszahlungen von Dirk) = 3.104 € |
Gewichtungsfaktor | 1 (Jennifer) + 0,5 (Sophie) + 0,3 (Lilly) = 1,8 |
Bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen |
3.104 € / 1,8 = 1.724 € |
Haushalt Dirk nach Trennung
Gesamtes Haushaltsnettoeinkommen | 3.791 € (Verdienst Dirk) - 1.539 € (Unterhaltszahlungen an Jennifer) = 2.252 € |
Gewichtungsfaktor | 1 (Dirk) |
Bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen |
2.252 € / 1 = 2.252 € |
Veränderung des bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommens nach der Trennung
Vor der Trennung verzeichnete jedes Mitglied der Familie Ziegler ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen von 2.490 €. Nach Trennung, trotz der von Dirk geleisteten Unterhaltszahlungen, stehen Jennifers Haushalt mit ihren beiden Töchtern pro Person (im bedarfsgewichteten Durchschnitt) nur noch 1.724 € zur Verfügung. Auch Dirk muss sich nach der Trennung mit 2.252 € begnügen – und damit weniger als zuvor. Bei ihm fällt die Einbuße allerdings geringer aus.
Nicht gezahlter Kindesunterhalt
Dass das bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen bei Müttern nach der Trennung meist stärker sinkt als bei Männern, hängt auch damit zusammen, dass Zahlungen von Kindesunterhalt teils nicht geleistet werden. 90 % der alleinerziehenden Mütter, aber nur 61 % der alleinerziehenden Väter geben an, Ansprüche auf Unterhaltszahlungen für sich oder ihr Kind zu haben. Allerdings erhalten nach eigenen Angaben 52 % der unterhaltsberechtigten Alleinerziehenden die festgelegten Kindesunterhaltszahlungen gar nicht oder nur unvollständig. Als Ausfallgrund wird dabei sehr häufig die Zahlungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners genannt (weitere Informationen finden Sie hier ).
Armut
Am bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommen kann auch festgemacht werden, wie viele Personen von Armut betroffen sind. Ein häufig genutzter Indikator ist die monetäre Armutsgefährdungsquote. Danach sind Personen armutsgefährdet, denen weniger als 60 % des mittleren bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommens der Bevölkerung zur Verfügung steht. Im Jahr 2023 wiesen 24 % der Alleinerziehenden eine Armutsgefährdung auf, in der gesamten Bevölkerung in Deutschland waren es hingegen nur 14 %.
Strategien für ein ausreichend hohes Haushaltseinkommen nach Trennung und Scheidung
Es sind daher vor allem zwei Stellhebel, die den Einkommensverlauf nach Trennung steuern: die eigene Erwerbstätigkeit und die Wahrscheinlichkeit der Wiederverpartnerung. Je besser es den Eltern gelingt, (auch) in der Nachtrennungssituation die Familienaufgaben partnerschaftlich zu teilen, umso eher können beide, Mutter und Vater, durch eigene Arbeit zum Lebensunterhalt der Familie beitragen und zugleich für ihre Absicherung im Alter sorgen. Denn aufgrund der erwerbszentrierten gesetzlichen Rentenversicherung gehen geringe Erwerbseinkommen auch mit entsprechend geringen Rentenanwartschaften einher. Von langen Auszeiten geprägte Erwerbsverläufe stellen daher ein Risiko für Altersarmut dar. Dieses kann nur durch überdurchschnittliche Partnereinkommen ausgeglichen werden.
Es empfiehlt sich daher, nicht nur auf ein gutes nächstes Match am Partnermarkt zu bauen, sondern durch einen guten eigenen Verdienst das Familieneinkommen zu stabilisieren. Hierfür ist unabdingbar, die Aufteilung der Kinderbetreuung gut mit der Ex-Partnerin bzw. dem Ex-Partner abzusprechen, die Angebote staatlicher Kinderbetreuung bestmöglich zu nutzen und sich ggf. zusätzliche Hilfe im Familienkreis, bei Freunden oder Nachbarn zu organisieren.
Arbeitseinkommen – wie entwickelt es sich nach Trennung oder Scheidung und welche Herausforderungen gibt es?
Von welchen Faktoren hängt die Höhe des Arbeitseinkommens ab?
Die Höhe des Arbeitseinkommens nach einer Trennung oder Scheidung wird, wie schon zuvor, von Stellgrößen wie Bildungsabschluss, Alter, Beruf und Region, in der die Person lebt, bestimmt. Hinzu kommt die erworbene Erfahrung am Arbeitsmarkt: Wer vor der Trennung nur wenige Jahre erwerbstätig war, weil sie oder er sich bspw. Familienaufgaben gewidmet hat, weist häufig geringere Verdienstchancen nach Trennung oder Scheidung auf als vergleichbare Personen mit mehr Erwerbserfahrung. Auch gestaltet sich der Wiedereinstieg selbst nach langen Auszeiten schwieriger als nach kurzen. Bisher sind es meist die Frauen, die, wenn die Kinder kommen oder eine Familienangehörige oder ein Familienangehöriger zu pflegen ist, den Großteil der familialen Betreuungsaufgaben übernehmen.
Schließlich spielt auch der gearbeitete Wochenstundenumfang eine Rolle für den Verdienst. Das Gehalt in Teilzeitjobs ist oft nicht nur aufgrund der geringeren Stundenzahl geringer, sondern kann pro Stunde unter dem Verdienst in einer Vollzeitstelle liegen. Das hängt mit unterschiedlichen Tätigkeiten, die in Vollzeit bzw. Teilzeit ausgeübt werden, zusammen, aber auch mit einer häufig vorherrschenden Unternehmenskultur, in der höhere Arbeitszeiten belohnt werden und Beförderungen und Führungspositionen meist nur in Vollzeit realisiert werden können.
Die Höhe des Arbeitseinkommens ist unter anderem abhängig … |
… vom Bildungsabschluss |
… vom Alter |
… vom Beruf |
… von der Region |
… von der Arbeitserfahrung |
… von der Länge der Auszeiten durch Kindererziehung oder Pflege |
… von den gearbeiteten Wochenstunden |
Tipp:
Informieren Sie sich umfänglich über Ihre (Wiedereinstiegs-)Chancen und Verdienstmöglichkeiten am Arbeitsmarkt
Wer vor der Trennung eine Weile oder länger nicht erwerbstätig war oder/und den Stundenumfang reduzieren möchte, ist gut beraten, sich umfassend zu seinen aktuellen (Wiedereinstiegs-)Chancen und Verdienstmöglichkeiten zu informieren. Denn in der Summe ist es von den konkreten Merkmalen des Jobs und des Arbeitgebers abhängig, wie hoch die Einkommenseinbußen durch Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen ausfallen. Sie bestimmen, wie viel Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten während einer Auszeitphase verloren gehen und wie schnell sich Mütter und Väter nach dem Wiedereinstieg in den Job das verlorene Wissen wieder aneignen und damit im Einkommen wieder aufholen können.
Mithilfe des Wiedereinstiegsrechners des BMFSFJ können Sie sich unter Eingabe einiger Informationen zu Ihrem Job und Ihren Erwerbswünschen ausrechnen lassen, welches Einkommen Sie bei einem Wiedereinstieg in der verbleibenden Erwerbsspanne noch erzielen könnten und welchen positiven Effekt dies auf Ihre Altersrente hätte.
WiedereinstiegsrechnerArbeitseinkommen im Zusammenhang mit Betreuungsaufgaben alleinerziehender Eltern
Manche Mütter intensivieren in Erwartung einer Trennung bereits eine Weile vor dem Ereignis ihre Erwerbstätigkeit, um sich vor übermäßigen materiellen Einbußen zu schützen. Müttern kleiner Kinder gelingt dies oftmals nicht. Gerade für nach der Trennung alleinerziehende Mütter, die im Durchschnitt jüngere Kinder als alleinerziehende Väter haben , ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft eine Herausforderung mit entsprechenden Verdienstnachteilen.
Mehr als acht von zehn (82 %) der Alleinerziehenden sind weiblich.
68,3 % der alleinerziehenden Mütter, aber 80,4 % der alleinerziehenden Väter gelingt es, ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigener Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit zu bestreiten. Jede fünfte alleinerziehende Mutter (20,1 %) bestreitet ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Zum Vergleich: Das gilt nur für rund jeden zehnten alleinerziehenden Vater (12,6 %).
Wenn alle Kinder nach der Trennung bei der Mutter wohnen bleiben, ist es für sie sehr schwer, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Die ökonomische Unabhängigkeit von Müttern ist dann oft gefährdet.
Sie wird nur dann verbessert, wenn das Kind einen erheblichen Teil seiner Zeit mit dem Vater verbringt.
Lohneinbußen und Lebenserwerbseinkommen
1. Lohneinbußen von Frauen durch Erwerbsunterbrechungen
Folgende Größenordnungen helfen, die Bedeutung von Erwerbsentscheidungen einzuschätzen: Gegenüber Frauen, die gar nicht unterbrechen und kontinuierlich vollzeiterwerbstätig sind, verdienen Frauen mit einer fünfjährigen Auszeit, kombiniert mit einer sechsjährigen Teilzeitphase (von mindestens 18 Wochenstunden) im Anschluss an die Auszeit allein zwischen Erwerbseintritt und dem Alter von 45 Jahren rund 55 % weniger. Dies gilt für Frauen mittlerer und hoher Bildung, wobei die Einbußen je nach Beruf deutlich variieren. Eine ähnliche Größenordnung ergibt sich, wenn kinderlose Frauen mit Frauen mit einem Kind verglichen werden. Dies ist nicht überraschend, da die Geburt von Kindern meist noch immer mit einer zumindest zeitweiligen Erwerbsunterbrechung einhergeht.
2. Lebenserwerbseinkommen von Frauen und Männern
Das unterschiedliche Verhalten am Arbeitsmarkt ist auch ein wesentlicher Grund für die Geschlechterunterschiede im Lebenseinkommen. Frauen sammeln über ihren Erwerbsverlauf hinweg durchschnittlich halb so viel Arbeitseinkommen an als Männer. In Westdeutschland verdienen im Jahr 1985 geborene Frauen über ihren Erwerbsverlauf hinweg im Durchschnitt rund 830.000 €, Männer rund 1,5 Millionen €. In Ostdeutschland bringen Männer es auf rund 1,1 Millionen €, Frauen auf rund 660.000 €. Zudem gibt es erhebliche Unterschiede nach Bildungsabschluss.
Verdienstunterschiede zwischen Müttern und Vätern nach der Trennung
Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsmarkteinbindung schon vor der Trennung verdienen Väter im Durchschnitt auch nach der Trennung meist deutlich mehr als Mütter. Geschiedene Männer verdienen bspw. im Trennungsjahr mehr als doppelt so viel wie ihre Ex-Frauen. Die Verdienstschere zwischen Männern und Frauen verringert sich danach etwas, weil viele Frauen ihren Erwerbsumfang um die Scheidung herum ausdehnen, bleibt aber grundsätzlich bestehen. Das berufliche Vorankommen von Müttern ist insbesondere geschwächt, wenn die Kinder noch klein sind, da die meisten Paare auch nach der Trennung an traditionellen Mustern der Erwerbsarbeit und der Kinderbetreuung festhalten.
Es ist daher weniger die Trennung und Scheidung selbst, die die weiteren Verdienstperspektiven nach Trennung beeinflusst, sondern es ist die weitere Ausgestaltung der Erwerbskarriere bis zum Renteneintritt.
Voller Schreibtisch
Quellen & Links
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Quellen
Quellen:
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Brüggmann, D. (2020). Women’s employment, income and divorce in West Germany: a causal approach. Journal for Labour Market Research, 54(1), 1-22.
Brüggmann, D., & Kreyenfeld, M. (2020). Die Einkommensverläufe von Männern nach Scheidung: Welchen Einfluss haben Kinder und Ex-Partnerinnen? RV aktuell, Heft 11/12.
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Glaubitz, R., Harnack-Eber, A., & Wetter, M. (2022). The gender gap in lifetime earnings: The role of parenthood. Diskussionsbeiträge, No. 2022/3, Freie Universität Berlin, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft, Berlin.
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Kleinert, C., Baier, T., Ghirardi, G., & Triventi, M. (2024). Führt ein Kitabesuch zu einem Ausgleich sozialer Unterschiede? Forschung Kompakt (5). Leibnitz-Institut für Bildungsverläufe
Möhring, K., & Weiland, A. (2018). Ausgleich oder Verschärfung von Einkommensrisiken? Lebensläufe und Alterseinkommen in Deutschland aus der Paarperspektive. Zeitschrift für Sozialreform, 64(4), 463-493.
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Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024c). Statistischer Bericht - Mikrozensus - Haushalte und Familien - Erstergebnisse 2023. Verfügbar unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Publikationen/_publikationen-innen-haushalte.html
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Weitere Informationen
https://www.wiedereinstiegsrechner.de/init/
Link zum Wiedereinstiegsrechner des BMFSFJ, geprüft am 11.10.22
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/allein-und-getrennt-erziehende-eltern/welche-unterstuetzung-gibt-es-fuer-getrennt-erziehende-und-alleinerziehende-eltern--126044
Informationen zu Unterstützungsangeboten für getrennt- und alleinerziehende Eltern, geprüft am 11.10.22
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/ausbildung-beruf/kinderbetreuung/wie-finde-ich-einen-kita-platz--155596
Informationen zur Suche nach einem Kita-Platz, geprüft am 11.10.24
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Informationen zum Unterhaltsvorschuss, geprüft am 11.10.24
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse
Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln, Link auf Webseite, geprüft am 11.10.22
https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
Elterngeld digital beantragen, Link auf Webseite, geprüft am 11.10.22
https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/familienpflegezeit/familienpflegezeit-rechner
Familienpflegezeit-Rechner, Link auf Webseite, geprüft am 11.10.22
https://infotool-familie.de/
Anspruch auf Familienleistungen oder -hilfen ermitteln, Link auf Webseite, geprüft am 11.10.22
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/infotool-familienleistungen
Infotool Familienleistungen, Rechner zur Ermittlung des eigenen Anspruchs auf Familienleistungen, geprüft am 11.10.24
https://www.bage.de/
Informationen zur Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen, die Kinderbetreuung selbst organisieren, geprüft am 11.10.24
https://www.perspektiven-schaffen.de/ps-de/fuer-erwerbstaetige-und-wiedereinsteigende/beruflicher-wiedereinstieg/tipps-fuer-den-wiedereinstieg/aufgaben-der-agentur-fuer-arbeit-und-des-jobcenters-188324
Informationen zu den Aufgaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters, geprüft am 11.10.24
https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen
Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit, geprüft am 11.10.24
Erwerbstätigkeit
Ausgestaltung von Erwerbstätigkeit nach Trennung
In welchem Umfang Elternteile nach einer Trennung einer Erwerbstätigkeit nachgehen, beeinflusst maßgeblich, inwieweit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Doch es gehen noch andere Vorteile mit einer Erwerbstätigkeit einher.
Mehr erfahrenKindesunterhalt
Anspruch, Höhe und Probleme
Eltern sind ihren Kindern gegenüber in jedem Fall unterhaltspflichtig. Geldleistungen werden jedoch häufig nicht oder nicht in voller Höhe erbracht. Viele betroffene Eltern nehmen in diesem Fall Unterhaltsvorschuss in Anspruch.
Mehr erfahrenVermögen
Geschlechterunterschiede und Entwicklung nach der Trennung
Neben dem Einkommen spielt auch das vorhandene Vermögen eine Rolle, wie sich der Lebensstandard nach einer Trennung gestaltet. Wie hoch es ist, unterscheidet sich oft zwischen Männern und Frauen. Durch eine Trennung wird das Vermögen oft negativ beeinflusst.
Mehr erfahren