Unterhalt und staatliche Unterstützung
aktualisiert am 31.01.24 von Elisabeth Galbas, Julia Matthäi, Jennifer Reh Familienrecht, Georg-August-Universität Göttingen
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Hier erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Kindesunterhalt und Kindergeld
- Unterhalt des betreuenden Elternteils
- Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Staatliche Unterstützung
Kindesunterhalt und Kindergeld
Als Eltern sind Sie verpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt zu gewähren. Zu den Unterhaltspflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern gehören:
- finanzielle Zuwendungen (Barunterhalt)
- persönliche Zuwendung (insbesondere die Betreuung des Kindes) sowie
- Sachleistungen (etwa die Verpflegung des Kindes)
Zusammenlebende Eltern bestimmen die Art und Weise der Unterhaltsgewährung selbst. Leben die Eltern hingegen getrennt, müssen die Unterhaltspflichten untereinander fair aufgeteilt werden. Hierzu gibt es gesetzliche Vorgaben, die an das von den Eltern gewählte Betreuungsmodell anknüpfen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt beantwortet. Sie erhalten Informationen...
zur Berechnung des Barunterhalts
zu Unterhaltsvereinbarungen mit dem anderen Elternteil
zu wichtiger Rechtsprechung für den Konfliktfall
Der Kindesunterhalt kommt dem Kind zugute
Unterhalt des betreuenden Elternteils
Wird das gemeinsame Kind nach der Trennung der Eltern ganz überwiegend von einem Elternteil betreut (sogenanntes Residenzmodell), dann ist es für diesen Elternteil vor allem in den ersten Lebensjahren des Kindes schwierig, daneben berufstätig zu sein. Daher sieht das Gesetz vor, dass der hauptbetreuende Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen gegen den anderen Elternteil einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt geltend machen kann.
Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht unabhängig davon, ob die Eltern...
- verheiratet waren oder während des Getrenntlebens noch verheiratet sind
- bis zur Trennung nicht miteinander verheiratet waren
- bereits bei der Geburt des Kindes getrennt gelebt haben
Der Anspruch beruht auf der elterlichen Solidarität zum Wohle des Kindes, da die Betreuung des Kindes durch den unterhaltsberechtigten Elternteil in den ersten Jahren nach der Geburt auch im Interesse des unterhaltspflichtigen Elternteils ist. Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe und der Dauer des Betreuungsunterhalts.
Gerade die Betreuung eines Kleinkindes nimmt viel Zeit in Anspruch
Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Mit der Eheschließung übernehmen die Eheleute Verantwortung füreinander in guten wie in schlechten Zeiten. Diese umfasst alle Lebensbereiche – auch den sogenannten Ehegattenunterhalt.
Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist unterschiedlich ausgestaltet, je nachdem auf welche zeitliche Phase er sich bezieht: Während des ehelichen Zusammenlebens wird Familienunterhalt geschuldet, in der Zeit des Getrenntlebens bis zur Scheidung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt und nach der Scheidung gegebenenfalls ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Auf der folgenden Unterseite werden vor allem der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt näher erklärt. Da die gesetzlichen Regelungen zum Ehegattenunterhalt kompliziert sind, werden hier nur die Grundzüge dargestellt. Bei schwierigen Fragen empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Von den Unterhaltsansprüchen eines Ehepartners nach einer Trennung oder Scheidung ist der Unterhalt für den Lebensbedarf gemeinsamer Kinder zu unterscheiden. Kinder haben einen eigenen Anspruch auf Kindesunterhalt.
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kommt in Ausnahmefällen in Betracht...
Staatliche Unterstützung nach einer Trennung
Trennungen sind nicht nur emotional, sondern auch finanziell belastend. Daher ist das Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender sehr viel höher als von Kindern, die mit beiden Eltern zusammenleben. Trennungsfamilien werden aber durch verschiedene staatliche Leitungen unterstützt, die im Folgenden vorgestellt werden.
Zum einen bestehen staatliche Leistungen, die gezielt für Familien nach einer Trennung vorgesehen sind. So gibt es z. B. bei der Einkommensteuer den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder beim Bürgergeldbezug den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Auch Kinder werden gezielt unterstützt: Sie haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt nicht (vollständig) zahlt.
Zum anderen gelten für viele staatliche Leistungen (wie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld) besondere Regelungen für getrenntlebende Eltern. Wurden staatliche Leistungen bereits vor der Trennung in Anspruch genommen, ändert sich mit der Trennung häufig die Höhe der bislang gewährten Leistungen.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Voraussetzungen für staatlichen Unterstützungsleistungen und steuerlichen Entlastungen, die nach einer Trennung in Betracht kommen. Zudem werden Sie informiert, was Sie beachten müssen und wo Sie Anträge stellen können.