Vermögensrechtliche Fragen
aktualisiert am 31.01.2024 von Elisabeth Galbas, Jennifer Reh Familienrecht, Georg-August-Universität Göttingen
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Hier erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Gemeinsame Wohnung und Haushaltsgegenstände
- Gemeinsames Vermögen und gemeinsame Schulden
- Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
Gemeinsame Wohnung und Haushaltsgegenstände
Bei einer Trennung ist zu klären, ob einer von Ihnen auch künftig die bislang gemeinsam bewohnte Familienwohnung weiternutzen kann und wie Haushaltsgegenstände verteilt werden. Bei diesen Entscheidungen sollten insbesondere die Belange der gemeinsamen Kinder berücksichtigt werden. Wirtschaftliche Aspekte spielen aber häufig auch eine zentrale Rolle. So kann die alleinige Weiterfinanzierung der bisherigen Familienwohnung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und sollte daher gut überlegt sein. Schließlich sind bei einem Verbleib in der Familienwohnung und bei der Verteilung von Haushaltsgegenständen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, insbesondere gelten hier für Ehepaare und für eingetragene Lebenspartner Sonderregelungen. Bei der Familienwohnung sieht das Gesetz zudem unterschiedliche Lösungen bei einer Mietwohnung einerseits und bei Wohneigentum andererseits vor.
Bei der Wohnungsaufteilung nach einer Trennung sind verschiedene Aspekte zu beachten
Gemeinsames Vermögen und gemeinsame Schulden
Haben verheiratete, verpartnerte oder nicht verheiratete Paare gemeinsam Vermögen erworben (z. B. die Familienwohnung), dann ist nach einer Trennung zu klären, wie das gemeinsame Vermögen auseinanderzusetzen ist. Darüber hinaus kann sich die Frage stellen, ob ein Ex-Partner, der während der Lebensgemeinschaft zur Vermehrung des Vermögens des anderen Ex-Partners erheblich beigetragen hat, an diesem Vermögenszuwachs nach Scheitern der Lebensgemeinschaft beteiligt werden kann. Nicht selten bestehen zudem gemeinsame Verbindlichkeiten oder gemeinsam genutzte Konten, sodass auch hier geklärt werden muss, wie damit weiter zu verfahren ist. Die Einzelheiten sind sehr kompliziert, auf der folgenden Unterseite kann deshalb nur ein erster Überblick gegeben werden.
Gemeinsames Vermögen und gemeinsame Verbindlichkeiten müssen nach der Trennung aufgeteilt werden
Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
Die allermeisten Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben keinen Ehevertrag geschlossen. In diesem Fall findet anlässlich der Scheidung ein Ausgleich in Bezug auf das in der Ehe erworbene Vermögen statt (Zugewinnausgleich). Zudem gilt für alle Ehepaare unabhängig vom Güterstand, dass die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Versorgungsleistungen (wie Rente oder andere Formen der Altersvorsorge) gleichmäßig zwischen den Ehepartnern verteilt werden (Versorgungsausgleich). Dies bedeutet, dass der Ehepartner, der während der Ehe weniger Vermögen oder Anrechte auf Versorgungsleistungen erworben hat, durch den Ausgleich am Zuwachs beteiligt wird. Grund hierfür ist der Leitgedanke, dass sich die Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung in der Ehe nicht zu Lasten des haushaltsführenden Ehepartners auswirken soll. Entsprechendes gilt für eingetragene Lebenspartner. Die Einzelheiten beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich sind sehr kompliziert, sodass hier nur ein erster Überblick gegeben werden kann.
Zugewinn- und Versorgungsausgleich werden vom Familiengericht durchgeführt